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Wurzeln moderner Verfassungen

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Wurzeln moderner Verfassungen

Wurzeln moderner Verfassungen

Grundlagen

Die Verfassung von 1921 brachte erstmals in der Geschichte des Landes ein gleichberechtigtes Nebeneinander von Fürst und Volk. Im Laufe der Jahre wurde die Verfassung dem Zeitgeist entsprechend mehrmals angepasst. Wesentlich verändert wurde die Verfassung von 1921 durch die Revision im Jahre 2003. (Foto: Heutige Verfassung seit 2003)
Die Verfassung - auch Grundgesetz genannt - legt die politische Grundordnung eines Staates fest und regelt die Ausübung und Begrenzung der Staatsgewalt. Hinter den modernen Verfassungen steht eine lange Entwicklungsgeschichte.

Die Verfassung bestimmt Rechte und Pflichten von Bürgern, Regierung und Parlament und beschreibt den Staatsaufbau. Sie bildet eine Grundlage für ein möglichst konfliktarmes Zusammenleben in einer grösseren Gemeinschaft. Geregelt wird dieses Zusammenleben durch Gesetze, die jedem Bürger bekannt gemacht werden müssen.

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Die Verfassung von 2003

 
König Wenzel (1361 - 1419) erhob unter Graf Heinrich von Vaduz (1345 - 1397) unser heutiges Staatsgebiet zum reichsunmittelbaren Lehen (1396). (Abbildung aus der botanischen Enzyklopädie "On Plants" (1. Seite) um 1395-1400, für König Wenzel)
Die Verfassung steht über allem - das Gesetz regelt die Einzelheiten Die Gesetze bestehen aus Rechtsvorschriften und regeln die persönlichen, sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen der Bürger untereinander (Privatrecht); zugleich bestimmen sie, welche Verhaltensweisen verboten sind und daher bestraft werden (Strafrecht). Im Allgemeinen müssen Gesetze so formuliert sein, dass sie dem Verfassungstext nicht widersprechen. Die Verfassung wird auch «Grundgesetz» genannt, weil sie die Grundordnung eines Staates bildet und sich alle übrigen Gesetze auf sie beziehen müssen.

Eine Verfassung kann das Leben in einem Staat nicht in allen Einzelheiten regeln. Verfassungsartikel lassen sich darum auch unterschiedlich auslegen. Wenn Unstimmigkeiten über die Auslegung eines Verfassungsartikels auftreten, gibt es Schiedsgerichte, die im Einzelfall zu entscheiden haben.

Zur Entwicklungsgeschichte: Die Magna Charta  Vorläufer der Verfassungen waren die Charten, eine Art von Verträgen zwischen dem König und den einzelnen Ständen. Es waren aber erst zaghafte Zugeständnisse seitens des Herrschers, die von erstarkten Standesvertretern abgetrotzt worden waren, aber für das gesamte Volk noch keine Bedeutung hatten. Ein Beispiel dafür ist die Magna Charta von 1215, mit der sich einzelne Stände des Volkes gegenüber dem absoluten Herrschaftsanspruch des Königs durchzusetzen vermochten.

Gesetze zur Wahrung der Bürgerrechte Erst als sich die Bürger aus der Jahrhunderte langen Unterjochung durch den Herrschaftsanspruch des Adels befreiten, konnten Verfassungen im modernen Sinn entstehen. Diese neuen Verfassungen waren Abmachungen zwischen Regierung und Volk. Durch sie sollten die Herrschaftsverhältnisse geordnet, die Gewalten rechtlich verankert und die bürgerlichen Rechte gegen staatlichen Missbrauch gesichert werden. Solche programmatischen Forderungen beruhen unmittelbar auf den staatsphilosophischen Ideen des 17. und 18. Jahrhunderts, namentlich der Bill of Rights und der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte.
 
Die folgenden Ausführungen versuchen, geschichtliche Wurzeln moderner Verfassungen vorzustellen. Ausserdem soll gezeigt werden, dass einzelne Verfassungsartikel immer mehr darauf ausgerichtet wurden, den Kampf des Bürgertums um seine Emanzipation zu unterstützen.
Diese Bemühungen trugen schliesslich zu einem völlig veränderten, «bürgerlichen» Staatsverständnis bei.