Kleines Staats-kundelexikon

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kundelexikon

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Majorzwahl  siehe Wahlen und Wahlverfahren

Mandat  (Iat. mandatum = Auftrag, Weisung) Das Wort bezeichnet einen Auftrag. Gemeint ist der Auftrag des Wählers an seinen Abgeordneten. Der Volksvertreter soll - im Auftrag des Wählers - Gesetze beschliessen und die Regierung beaufsichtigen.

Mandatsträger  Meist ist damit ein Parlamentarier, d. h. der Volksvertreter im Landtag, gemeint, da er vom Wähler den Auftrag für seine politische Arbeit erhalten hat (vgl. dazu auch Mandat!).

Mediatisierung  Übernahme eines Staates durch einen anderen oder durch eine Staatengemeinschaft, weil der «mediatisierte» Staat seine Eigenständigkeit nicht (mehr) genügend ausweisen kann oder zuwenig eigene Substanz hat, um selbständig weiterzubestehen.

Mehrheit  Spricht man bei Abstimmungen oder Wahlen von Mehrheit, meint man damit den grösseren Teil der Stimm- oder Wahlberechtigten.
Man unterscheidet zwischen zwei Arten von Mehrheiten: 

- einfache Mehrheit: eine Stimme mehr für eine Person oder Sache;
- relative Mehrheit: Von drei oder mehr Kandidaten ist derjenige gewählt, der am meisten Stimmen erhalten hat. Bei Abstimmungen gilt sinngemäss: Von mehreren Vorschlägen gilt der als angenommen, der die meisten Stimmen erhalten hat;
- absolutes Mehr: mindestens eine Stimme mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen.
   

Menschenrechte  Menschenrechte sind Grundrechte des Menschen und als solche unantastbar und unverlierbar. Sie sollen die Würde des Menschen schützen und sind aus diesem Grunde in vielen Verfassungen aufgeführt. Zu den Menschenrechten gehören unter anderen das Recht auf persönliche Freiheit, auf körperliche Unversehrtheit, auf Glaubens und Meinungsfreiheit, auf die Gleichheit aller vor dem Gesetz, auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann.

Monarchie  (griech.-lat. monarchia = Alleinherrschaft) Staat mit einem Fürsten (Monarchen) als Oberhaupt.

Das Staatsoberhaupt hat sich seine Macht durch Erbfolge erworben (Erbmonarchie) oder ist durch Wahl bestimmt worden (Wahlmonarchie). Je nach Machtverteilung im Staat unterscheidet man zwischen:
- absoluter Monarchie: Alle Staatsgewalt ist in der Hand des Herrschers vereinigt;
- konstitutionelle Monarchie: Die Macht des Herrschers wird durch eine Verfassung (lat. constitutio) und ein Parlament eingeschränkt;
- parlamentarische Monarchie: Der Monarch ist nur Staatsoberhaupt ohne Machtbefugnisse und Symbol der nationalen Einheit. Die Regierungsgeschäfte besorgt der Ministerrat; dieser wiederum ist dem Parlament verantwortlich.
Liechtenstein hat eine eigene Art von Monarchie entwickelt, die sich am besten mit «konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage» umschreiben lässt (vgl. Art. 2 der liechtensteinischen Verfassung!). In dieser Form sind die Vorteile einer Monarchie mit den Idealen der Demokratie verschmolzen.

Moratorium  (Iat. mora = die Verzögerung, der Zeitraum) Fristverlängerung

Motion  Eine Motion (lat. motio = Bewegung) ist ein selbständiger Antrag, durch welchen der Regierung der Auftrag erteilt wird, den Erlass, die Abänderung oder die Aufhebung einer Verfassungsvorschrift, eines Gesetzes oder eines Landtagsbeschlusses vorzubereiten und vorzuschlagen.

Magistratspersonen  Der Magistrat (lat. magistratus: Obrigkeit) ist ein Kollektivorgan an der Spitze der Verwaltung. Die Regierungsmitglieder des Fürstentums Liechtensteins gelten als Magistratspersonen.

Ministerium  

Geschäfts- oder Amtsbereich, Arbeits- oder Aufgabengebiet z.B. eines Regierungsrates.
Ministerien innerhalb der Regierung: Präsidium, Äusseres, Inneres, Bildungswesen, Kultur, Jugend und Sport, Finanzen, Sozial- und Gesundheitswesen, Umwelt, Land- und Waldwirtschaft, Wirtschaft, Verkehr, Justiz, Bauwesen

Misstrauensantrag  In einer parlamentarischen Demokratie bezeichnet man als Misstrauensvotum einen mehrheitlichen Parlamentsbeschluss, der die Regierung, den Regierungschef oder ein Regierungsmitglied absetzt

Misstrauensvotum  siehe Misstrauensantrag

Multikulturelle Gesellschaft  Mit dem politischen Schlagwort Multikulturelle Gesellschaft wird eine Gesellschaft bezeichnet, in der Menschen unterschiedlicher Kultur, Herkunft, Nationalität, Sprache, Religion und Ethnie zusammenleben.