Kleines Staats-kundelexikon

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A

 

(Anmerkung: Dort wo die männliche Form gebraucht wird, gilt sie selbstverständlich auch für die weibliche).

Abgeordneter  Gewähltes Mitglied eines Parlaments. Er ist Träger eines Mandats und als solcher ein Vertreter des Volkes im Parlament (frz. parler = sprechen, reden). In Liechtenstein nennt man das Parlament «Landtag».

Abolitionsrecht  (Iat. abolitio = Aufhebung) Das Recht des Fürsten, ein Strafverfahren niederzuschlagen, noch bevor es zu einer Urteilsverkündung gekommen ist.

Absolutismus  Der Begriff Absolutismus bezeichnet eine frühneuzeitliche Herrschaftsform, die von der Regierung eines aus eigener Machtvollkommenheit handelnden Herrschers ohne politische Mitwirkung ständischer Institutionen bestimmt war. Zugleich wird der Begriff als Bezeichnung für die von dieser Regierungsart geprägte Epoche europäischer Geschichte zwischen den Religionskriegen des 16. und frühen 17. Jahrhunderts und den Revolutionen des späten 18. Jahrhundert verwendet.

Abstimmung  Das politische Volk entscheidet durch Mehrheitsbeschluss über eine politische Frage. Dabei wird unterschieden zwischen absoluter und relativer Mehrheit.

Anfrage  siehe Kleine Anfrage

Aufklärung  Darunter versteht man einen sowohl individuellen wie gesellschaftlichen geistigen Emanzipationsprozess, der darauf abzielt, allein auf dem Glauben an Autoritäten beruhende Denkweisen kritisch zu hinterfragen, und sich, nach einem Satz von Kant, „seines eigenen Verstandes zu bedienen“. Der aufgeklärte Mensch soll nicht mehr den Vorgaben der Obrigkeiten oder von Mode und Zeitgeist vertrauen, sondern nach Kants Definition aus „seiner selbst verschuldeten Unmündigkeit“ herausgehen und sein Leben und Denken selbst bestimmen.

Aussenpolitik  Ziel einer Aussenpolitik ist es, die Eigenstaatlichkeit innerhalb der internationalen Ordnung zu erhalten. Es geht dabei also um die Regelung der Beziehungen eines Staates zu anderen Staaten und zu internationalen Organisationen. Schwerpunkte sind soziale, wirtschaftliche, militärische und kulturelle Fragen. Traditionsgemäss wird die Aussenpolitik von der Exekutive ausgeübt, d. h. von Regierung und Verwaltung. Das Parlament (oder der Landtag) ist jedoch am aussenpolitischen Entscheidungsprozess mitbeteiligt.

Autonomie  Als eine Autonomie bezeichnet man Selbstständigkeit, Unabhängigkeit, Selbstverwaltung oder Entscheidungsfreiheit, beispielsweise das Recht nationaler Minderheiten, einen Teil ihrer Angelegenheiten selber zu bestimmen.

Aristokratie  Der Begriff Aristokratie wird gewöhnlich als Herrschaft des Adels verstanden. Die ursprüngliche Wortbedeutung ist jedoch „Herrschaft der Besten“. Seit dem Mittelalter wird unter dem Besten meist nicht die beste Leistung, sondern die beste Herkunft verstanden.

ABGB  Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch

Abs.  Absatz, z.B. in einem Ge­setzesartikel

AHV  Alters- und Hinterlassenen­versicherung

Art.  Artikel, z.B. in der Verfassung oder in einem Gesetz.