Kleines Staats-kundelexikon

Kleines Staats-
kundelexikon

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Föderalismus  (lat. foedus = Bund, Vertrag) Unter Föderalismus versteht man einen bestimmten Aufbau eines Bundesstaates. Die Gliedstaaten (in der Schweiz beispielsweise die Kantone) behalten eine gewisse Selbständigkeit (Autonomie) und können verschiedene Aufgaben in eigener Verantwortung erledigen. Durch den Föderalismus werden also weitgehend Eigenarten und Bedürfnisse von Gliedstaaten berücksichtigt. Ein entscheidender Nachteil des Föderalismus ist die unterschiedliche Handhabung von Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen in den einzelnen Gliedstaaten.

Fondsvermögen  (lat. fundus = Grund[lage] Bestand, Mittel) Geld oder Vermögensreserven, z. B. aus Stiftungen, die zweckbestimmt verwendet werden müssen, beispielsweise Beiträge aus dem Armenfonds für soziale Belange, Zuschüsse für das Bildungswesen aus dem Schulfonds.

Fraktion  Darunter versteht man den Zusammenschluss der Abgeordneten im Parlament (Landtag), die der gleichen Partei angehören.

FAK  Familienausgleichskasse

FBP  Fortschrittliche Bürgerpartei. Siehe Kapitel ‚Wahlsysteme und Parteien’ im Unterkapitel‚Parteienlandschaft nach 1945.

FL  Freie Liste. Siehe Kapitel ‚Wahlsysteme und Parteien’ im Unterkapitel ‚Parteienlandschaft nach 1945.