Kleines Staats-kundelexikon

Kleines Staats-
kundelexikon

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Ratifizierung  (lat. ratus = bestätigt, rechtskräftig; facere = machen)
Vertragstexte, deren Wortlaut von Diplomaten vorbereitet worden ist, werden von diesen mit ihrem persönlichen Zeichen versehen (paraphiert) und danach von Regierungsräten unterzeichnet. Gültig werden die Verträge aber erst durch die Bestätigung durch das Parlament. Diese Bestätigung nennt man Ratifizierung oder Ratifikation.

Rechte  siehe Menschenrechte und Politische Rechte

Rechtsstaat  Bedingungen für einen Rechtsstaat sind eine Verfassung, garantierte Grundrechte, Gewaltenteilung und eine gesetzmässige Verwaltung.
Die Verfassung enthält in schriftlicher Form die Rechte der Bürger sowie die Aufgaben und den Aufbau von Regierung und Parlament. Zu den Grundrechten gehört die Gleichheit aller vor dem Gesetz. Unter Gewaltenteilung versteht man die Trennung von gesetzgebender, ausführender und richterlicher Gewalt und ihre gegenseitige Kontrolle. Gesetzmässigkeit der Verwaltung heisst, dass alle Massnahmen von Regierung und Behörden in der Verfassung und in den Gesetzen verankert sein müssen.

Referendum  (Iat. referre = berichten; erwidern) Referendum bedeutet Volksentscheid. Das politische Volk kann in einer Abstimmung selber eine Entscheidung fällen, z. B. über ein Gesetz.
In Liechtenstein ist ein Referendum auf Gemeinde- und auf Landesebene möglich.
Vgl. auch Gesetzesinitiative!

Regierung  (Iat. regere = lenken, leiten) Die Regierung ist die Leitung eines Staates und besteht aus den gewählten Personen, die den Staat lenken. Die Regierung leitet die Staatsgeschäfte, d. h. sie regelt die Beziehungen zu anderen Staaten. Als Exekutive sorgt die Regierung zusammen mit der Verwaltung für die Ausführung der Gesetze. Unsere Regierung besteht aus dem Regierungschef und vier Regierungsräten.

Regierungschef  Der Regierungschef führt den Vorsitz in der Regierung.
In Liechtenstein kommt dem Regierungschef eine Sonderstellung zu. Er legt den Diensteid in die Hände des Landesfürsten ab und hat das Recht zur Gegenzeichnung von Gesetzen sowie von fürstlichen Erlässen und Verordnungen. Ausserdem ist er bei öffentlichen Feierlichkeiten der Repräsentant des Landesfürsten.

Regierungsformen  Man unterscheidet zwei Regierungsformen: die Demokratie oder Volksherrschaft; die Diktatur oder Gewaltherrschaft.

Regierungsräte  Im Fürstentum Liechtenstein bilden die vier Regierungsräte zusammen mit dem Regierungschef die Regierung. Die Regierungsräte werden - wie der Regierungschef - auf Vorschlag des Landtages vom Landesfürsten ernannt. Die Regierungsgeschäfte werden teils kollegial, teils ressortmässig besorgt.

Regierungsvorlage  Gesetzesantrag der Regierung

Repräsentant  (frz. représentant = Vertreter) Beauftragter, Vertreter. So ist ein Parlamentsmitglied (Landtagsabgeordneter) ein Repräsentant des Volkes.

Ressorts  s. Ministerium 

RGW  siehe COMECON

Rechenschaftsbericht  Rechenschaftsbericht ist die Bezeichnung für einen regelmässigen Bericht über einen festgelegten vergangenen Zeitraum (meist ein Kalenderjahr), den die Regierung der Öffentlichkeit kund tut. Form und Inhalt der Rechenschaftsberichte sind in den entsprechenden rechtlichen Vorschriften geregelt.

Reichsunmittelbarkeit  Die Reichsunmittelbarkeit bedeutet dass das Land reichsfrei, keinem Landesherren sondern direkt dem Kaiser unterstellt war.

Republik  (lat. res publica, d.h. Sache der Allgemeinheit) Sie ist eine Staatsform, der ein auf Zeit gewähltes Staatsoberhaupt vorsteht. Die Republik wird somit als Gegenmodel zu Monarchie verstanden, in der das Staatsoberhaupt auf Lebenszeit eingesetzt wird. Ursprünglich verstand man unter Republik eine Staatsform in der die Herrschaft im Sinne des Gemeinwohls ausgeübt wurde und durch Herrschaftsschranken eingeschränkt war (z.B. durch Verfassung).