Kleines Staats-kundelexikon

Kleines Staats-
kundelexikon

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Hausgesetz  Die Erb- und Thronfolge wurde 1606 durch einen Familienvertrag geregelt. Damals wurde die Primogenitur-Erbfolge oder das Erstgeburtsrecht eingeführt. Bei dieser Erbfolge werden der Stammbesitz des Hauses und weitere Vorrechte (z.B. der Titel, das Hausarchiv und die Sammlungen) immer an den männlichen Erstgeborenen der ältesten Linie vererbt. Der erstgeborene Sohn des jeweils regierenden Fürsten erwirbt durch seine Geburt für sich und seine männlichen Nachkommen das Nachfolgerecht.

Heraldik  (frz. héraut = [ursprünglich] Ausrufer, Ansager). Wappenkunde. Herolde waren im Spätmittelalter fürstliche Beamte, denen wegen ihrer ausgezeichneten Wappenkenntnisse auch die Überwachung des Wappenwesens oblag; nach ihnen wird die Wappenkunde «Heraldik» genannt.

Honorarkonsul  Ein Honorarkonsul ist ein ehrenamtlicher Konsul. Ebenfalls verwendet wird auch die Bezeichnung Handelskonsul, da seine Tätigkeit ursprünglich darauf gerichtet war, Handelsbeziehungen zwischen einzelnen Staaten zu erleichtern.
Der Arbeit eines Honorarkonsuls ist ehrenamtlich und wird nicht besoldet. Zumeist ist ein Honorarkonsul Bürger des Empfangsstaates (z.B. Liechtenstein), in dem er die Interessen eines Entsendestaates (z.B. Deutschland) vertritt. Es gehört auch zum Aufgabenbereich eines Honorarkonsuls, das Ansehen des Staates, den er repräsentiert, zu fördern sowie nützliche und freundliche Beziehungen mit den Ortsbehörden und den Kultur-, Wissenschafts- und Geschäftskreisen des Ortes zu unterhalten.