Kleines Staats-kundelexikon

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kundelexikon

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Zensur  (lat. censura = Prüfung, Beurteilung) Unter Zensur versteht .man die behördliche Kontrolle und Überwachung von Veröffentlichungen jeder Art (Wort, Schrift, Bild). Publikationen dürfen oft nur in überarbeiteter oder gekürzter Form verbreitet werden. Vielfach werden sie von der Zensurbehörde überhaupt verboten.
Eine Zensur widerspricht dem Grundsatz der freien Meinungsäusserung und verstösst gegen die Menschenrechte.
Die liechtensteinische Verfassung schliesst Zensur nicht ganz aus. Im Artikel 40 heisst es:
«. . . eine Zensur darf nur öffentlichen Aufführungen und Schaustellungen gegenüber stattfinden.»

Zollvertrag  Durch die geographische Lage und die Herkunft des Fürstenhauses ergab sich für Liechtenstein über lange Jahre eine starke politische und wirtschaftliche Anlehnung an Österreich. Mit dem Zoll- und Steuervertrag von 1852 entstand zwischen den beiden Staaten eine Zollunion.
Der Untergang der Donaumonarchie 1918 verlangte eine Neuorientierung der aussenpolitischen Beziehungen Liechtensteins. Dieses Bemühen gipfelte am 29. März 1923 im Abschluss des Zollvertrages mit der Eidgenossenschaft, wodurch das Fürstentum Liechtenstein Teil des schweizerischen Zollgebietes wurde.
Die Aussenpolitik Liechtensteins wird seitdem in hohem Masse von den Vereinbarungen bestimmt, die im Zollvertrag von 1923 festgehalten sind.

Zweiter Weltkrieg   Er war der zweite auf globaler Ebene geführte Krieg sämtlicher Großmächte des 20. Jahrhunderts und stellt den bislang größten und verlustreichsten Konflikt in der Menschheitsgeschichte dar. Er ist der einzige Krieg, in dem sowohl atomare (von den USA in Japan), als auch biologische und chemische Waffen (beide hauptsächlich von Japan in China) eingesetzt wurden (ABC-Waffen).