Landesausschuss In der Zeit, in welcher die Funktion des Landtages aufgehoben ist (nach Vertagung, Schliessung oder Auflösung des Landtages), tätigt der Landesausschuss dessen dringliche Geschäfte. In erster Linie wacht er über die Einhaltung der Verfassung.
Der Landesausschuss besteht aus dem Präsidenten des Landtages und aus vier Mitgliedern, welche der Landtag aus seiner Mitte wählt.
Landesgesetzblatt siehe Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Landesverwaltung Die Landesverwaltung besteht aus Stabstellen und einer Vielzahl von Ämtern, denen jeweils ein Amtsleiter vorsteht. Die Landesverwaltung ist eine Einrichtung im Dienste des Volkes, die der Regierung die vielfältigen Verwaltungsaufgaben erledigen hilft. Die Tätigkeit der Landesverwaltung wird im Auftrag des Landtages von der Geschäftsprüfungskommission kontrolliert.
Landtag Der Landtag (in anderen Staaten: das Parlament) ist die eigentliche Volksvertretung und besteht aus Abgeordneten (Parlamentariern), die vom Volk gewählt worden sind.
Die Hauptaufgaben des Landtages bestehen darin, die Rechte und Interessen des Volkes gegenüber der Regierung zu vertreten, an der Gesetzgebung mitzuwirken und die Geschäfte der Regierung zu kontrollieren.
Legislative (lat. leges = die Gesetze) Gesetzgebende Gewalt.
Eine der drei Staatsgewalten, die vor allem in den Zuständigkeitsbereich des Landtages (Parlaments) gehört (vgl. auch Sanktion).
Neben dem Landtag können in Liechtenstein aber auch der Landesfürst (in Form von Regierungsvorlagen) und die wahlberechtigten Bürger an der Gesetzgebung mitwirken (vgl. auch Gesetzesinitiative!).
Legislaturperiode (legislativ, vom lat. = gesetzgebend; Periode [griech. periodos = Umlauf, Wiederkehr] = Zeitraum).
Der Zeitraum, für den die Abgeordneten in Parlament oder Landtag gewählt werden.
Nach der liechtensteinischen Verfassung stimmt die Wahlperiode mit der Legislaturperiode nicht genau überein. Das liechtensteinische Parlament, der Landtag, wird nämlich am Ende eines jeden Jahres geschlossen, und an seine Stelle tritt bis zur Wiedereinberufung des Landtages - ein sogenannter Landesausschuss.
Legitimation (lat. lex = das Gesetz) Anerkennung, Beglaubigung, Vollmacht.
Ein Diplomat hat z. B. die Vollmacht, für sein Land zu verhandeln.
Ein Mann kann das uneheliche Kind seiner Partnerin durch eine Ehe legitimieren, d. h. es als sein eigenes Kind anerkennen.
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt In einem Rechtsstaat gibt es keine ungeschriebenen Gesetze. Es ist daher nötig, dass Jedes gültige Gesetz auch öffentlich bekannt wird. Dies geschieht in Liechtenstein durch die Veröffentlichung im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt.
LGBI. Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
LRK Liechtensteinisches Rotes Kreuz
Liberalismus (lat. liber: frei, lat. liberalis: die Freiheit betreffend, freiheitlich) wird eine auf einer freiheitlichen Gesinnung basierende Weltanschauung, die darauf aufbauende politisch-philosophische Lehre und die dazugehörige politische Richtung verstanden.