Die Staatsaufgaben in der Verfassung von 1921
Staat und Wirtschaft im Wandel der Zeit
In vielen Staaten Europas führte der Zweite Weltkrieg zu einem politischen und wirtschaftlichen Zusammenbruch. Von den Auswirkungen blieb auch in unser Land nicht verschont.
Wie im sozialen und gesundheitspolitischen Bereich, so brachte das Ende des Zweiten Weltkrieges auch eine völlige Umstrukturierung der liechtensteinischen Wirtschaft mit sich: Waren 1941 noch 34% der arbeitenden Bevölkerung in der Landwirtschaft tätig, so sind es heute kaum noch 5%. Dagegen stieg die Zahl der Beschäftigten in den Industriebetrieben von 700 nach Kriegsende auf über 13000 in der heutigen Zeit. Auch der Anteil an Dienstleistungsbetrieben hat bis heute in ähnlicher Weise zugenommen.
Umstrukturierung der WirtschaftDie Folgen dieser Entwicklung – Erstarkung von Industrie, Gewerbe und Dienstleistungssektor auf Kosten der Landwirtschaft – stellt Liechtenstein und seine Politik vor völlig neue Aufgaben, die auch für andere, hochindustrialisierte Staaten aktuell geworden sind
Wie im sozialen und gesundheitspolitischen Bereich, so brachte das Ende des Zweiten Weltkrieges auch eine völlige Umstrukturierung der liechtensteinischen Wirtschaft mit sich: Waren 1941 noch 34% der arbeitenden Bevölkerung in der Landwirtschaft tätig, so sind es heute kaum noch 5%. Dagegen stieg die Zahl der Beschäftigten in den Industriebetrieben von 700 nach Kriegsende auf über 13000 in der heutigen Zeit. Auch der Anteil an Dienstleistungsbetrieben hat bis heute in ähnlicher Weise zugenommen.
Umstrukturierung der WirtschaftDie Folgen dieser Entwicklung – Erstarkung von Industrie, Gewerbe und Dienstleistungssektor auf Kosten der Landwirtschaft – stellt Liechtenstein und seine Politik vor völlig neue Aufgaben, die auch für andere, hochindustrialisierte Staaten aktuell geworden sind
- Verkehrserschliessung
- Umweltproblematik
- Energieversorgung
- Arbeitsplatzsicherung
Die wirtschaftlichen Verflechtungen sind seit dem Zweiten Weltkrieg überregional geworden, die daraus entstandenen Probleme sollten aus diesem Grund auch international gelöst werden.
Dabei müssen unter Umständen überkommene Wertvorstellungen überprüft und gegebenenfalls der neuen Situation angepasst werden. So soll zwar – gemäss Art. 20 der liechtensteinischen Verfassung – die Erwerbsfähigkeit angehoben und die wirtschaftlichen Interessen von Land- und Forstwirtschaft, von Gewerbe und Industrie gefördert werden; andererseits verbieten es Umweltprobleme, Energieverknappung, Inflation und drohende Arbeitslosigkeit, in gleicher Weise wie bisher einem Fortschrittsglauben nachzuleben, der nicht mehr vertreten werden kann.
Dabei müssen unter Umständen überkommene Wertvorstellungen überprüft und gegebenenfalls der neuen Situation angepasst werden. So soll zwar – gemäss Art. 20 der liechtensteinischen Verfassung – die Erwerbsfähigkeit angehoben und die wirtschaftlichen Interessen von Land- und Forstwirtschaft, von Gewerbe und Industrie gefördert werden; andererseits verbieten es Umweltprobleme, Energieverknappung, Inflation und drohende Arbeitslosigkeit, in gleicher Weise wie bisher einem Fortschrittsglauben nachzuleben, der nicht mehr vertreten werden kann.
Umweltschutz gehört zur Volkswohlfahrt
Der verantwortungsvolle Umgang mit Wasser und Luft, die Suche nach alternativer Energie, der Schutz des wertvollen Ackerlandes, die Sicherung der Wälder und Alpenregionen sind zu Aufgaben geworden, die für den liechtensteinischen Staat überlebenswichtig geworden sind, allein aber nicht mehr gelöst werden können.
Derart grenzübergreifende Massnahmen verlangen auch von allen Menschen ein Umdenken: Das Gesamtwohl steht über dem Wohl der einzelnen Person; bei der Suche nach Lösungsmöglichkeiten dürfen privates Profitdenken oder persönliche Bequemlichkeit keinen Platz haben. Nur so kann der Staat seinem Hauptauftrag gerecht werden: «Die oberste Aufgabe des Staates ist die Förderung der gesamten Volkswohlfahrt».
Weitere Infos...
Liechtensteinische Gesellschaft für Umweltschutz
Derart grenzübergreifende Massnahmen verlangen auch von allen Menschen ein Umdenken: Das Gesamtwohl steht über dem Wohl der einzelnen Person; bei der Suche nach Lösungsmöglichkeiten dürfen privates Profitdenken oder persönliche Bequemlichkeit keinen Platz haben. Nur so kann der Staat seinem Hauptauftrag gerecht werden: «Die oberste Aufgabe des Staates ist die Förderung der gesamten Volkswohlfahrt».
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Liechtensteinische Gesellschaft für Umweltschutz
Video: Liechtenstein der Finanzplatz (2004)