Die Geschichte des Landtages
Aus der Geschichte unseres Parlamentes
Das Jahr 1862 gilt als Geburtsjahr des liechtensteinischen Parlaments. Bereits vorher gab es verschiedene Volksvertretungen, die als Vorläufer des Landtages von 1862 betrachtet werden können.
Schon die Landammänner und Richter, die Vertreter der beiden Landschaften, nahmen neben Verwaltungs- und Gerichtsaufgaben – im weitesten Sinne – auch parlamentarische Funktionen wahr. Der Ständelandtag, wie er durch die Verfassung von 1818 geschaffen wurde, trug zwar bereits den Namen «Landtag», doch war er – nach seinen Kompetenzen und nach seiner Wirkung beurteilt – noch kein Parlament. Erst 1862 erhielt der Landtag das Recht zur Bewilligung der staatlichen Finanzen. Die Verfassung von 1921 brachte eine Erweiterung der Kompetenzen des Landtags und vor allem den Ausbau der Volksrechte.
Schon die Landammänner und Richter, die Vertreter der beiden Landschaften, nahmen neben Verwaltungs- und Gerichtsaufgaben – im weitesten Sinne – auch parlamentarische Funktionen wahr. Der Ständelandtag, wie er durch die Verfassung von 1818 geschaffen wurde, trug zwar bereits den Namen «Landtag», doch war er – nach seinen Kompetenzen und nach seiner Wirkung beurteilt – noch kein Parlament. Erst 1862 erhielt der Landtag das Recht zur Bewilligung der staatlichen Finanzen. Die Verfassung von 1921 brachte eine Erweiterung der Kompetenzen des Landtags und vor allem den Ausbau der Volksrechte.