Der Landtag heute
Der Landtag – unser Parlament
Der Landtag ist die demokratisch gewählte Vertretung aller Landesangehörigen. Die Aufgaben des Landtages liegen vorwiegend in der Mitwirkung bei der Gesetzgebung, im Recht der Steuerbewilligung und in der Kontrollfunktion der übrigen Staatsgewalten.
In der absoluten Monarchie der Verfassung von 1818 hatte der Landtag keine politische Bedeutung. Erst die konstitutionelle Verfassung von 1862 band den Landesfürsten bei der Ausübung einzelner Herrschaftsrechte an die Zustimmung der Volksvertretung. So stand dem Landtag insbesondere das Recht der Mitwirkung bei der Gesetzgebung und das Recht der Steuerbewilligung zu.
In der absoluten Monarchie der Verfassung von 1818 hatte der Landtag keine politische Bedeutung. Erst die konstitutionelle Verfassung von 1862 band den Landesfürsten bei der Ausübung einzelner Herrschaftsrechte an die Zustimmung der Volksvertretung. So stand dem Landtag insbesondere das Recht der Mitwirkung bei der Gesetzgebung und das Recht der Steuerbewilligung zu.
Video: Thronrede des Fürsten (Hans Adam II.) bei der Landtagseröffnung (2003).
Der Landtag kann seine Rechte nur in einer gesetzlich konstituierten Versammlung ausüben, d. h. in einer Versammlung, die nach den gesetzlichen Bestimmungen einberufen wurde.
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