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Die Parteien

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Die Parteien

Die Parteien

Parteienlandschaft nach 1945

Volksabstimmung über die Verfassungabänderung: Plakate bringen die unterschiedlichen politischen Positionen der Parteien zum Ausdruck. Die kontroverse und emotionsgeladene Stimmung zeigt dieses Plakat der Freien Liste, das von Personen, die mit dem Inhalt nicht einverstanden waren, übersprayt wurde. (2003)
Nach 1945 traten wiederholt neue Parteien zu den Landtagswahlen an. Meist scheiterten sie an der 18-Prozent-Sperrklausel, die 1939 als Instrument gegen radikale Wählergruppen eingeführt wurde.

An den Landtagswahlen vom 13. Februar 1953 nahm auch die Partei der «Unselbständig Erwerbenden und Kleinbauern» teil, scheiterte aber mit einem Stimmenanteil von 6,86 Prozent deutlich an der 18-Prozent-Klausel.
 
Aufhebung der 18-Prozent-Sperrklausel1961 konstituierte sich die «Christlichsoziale Partei» (CSP), die zwar keine grundsätzlich neuen Programmpunkte anbieten konnte, aber sich Chancen ausrechnete, als eigentliche Oppositionspartei agieren zu können, die ja im Koalitionssystem fehlte.
Die CSP erhob nach der Landtagswahl von 1962, bei der sie 10,09 Prozent der Stimmen erringen konnte, Anspruch auf ein Restmandat in beiden Wahlkreisen; sie reichte eine Beschwerde beim Staatsgerichtshof ein, der dann auch die 18-Prozentklausel als verfassungswidrig aufhob. Da aber die CSP in keinem Wahlkreis ein Mandat erreichen konnte, blieb ihr auch die Zuteilung eines Restmandates versagt. Noch bis 1974 kandidierte die CSP bei den Landtagswahlen, konnte aber kein Mandat gewinnen.
 
Werbeplakat der FBP mit Regierungschef Otmar Hasler (1953 geboren) von 2001 - 2005.
Die Volksparteien «Rot» und «Schwarz» Die beiden Landtagsparteien FBP und VU sind in dieser Zeit zu Volksparteien geworden, die allen Gesellschaftsgruppen offen stehen. Das seinerzeit symbolträchtige «Rot» und «Schwarz» ist ein Relikt aus vergangener Zeit und auf heutige Massstäbe nicht mehr übertragbar.
Wertvorstellungen der VU: Ausschnitt aus der Kampagne der Vaterländischen Union. (Aus der Wahlbroschüre der VU vom März 2005)
In staatspolitischen Grundsatzfragen herrscht zwischen beiden Grossparteien Einigkeit. Trotzdem gibt es Unterschiede zwischen diesen Parteien in den Wahlprogrammen. Der Wahlerfolg für eine Partei hängt oft auch davon ab, inwieweit das vorgestellte Wahlprogramm verwirklicht werden konnte oder nur Papier blieb. De Wähler ist nach vier Jahren aufgerufen, die Arbeit der Abgeordneten und der Parteien zu beurteilen und mit den Wahlversprechungen zu vergleichen.
 
Neue Anforderungen an die Parteien Die Parteien werden heute auch daran gemessen, ob sie flexibel genug sind, auf neue Forderungen und Ideen der Bürger einzugehen und ins Arbeitsprogramm aufzunehmen. Als Beispiel mag ebenso das verstärkte Verlangen nach Umweltschutz  dienen, wie drängende Fragen und Lösungen zu den Themen Tourismus, Verkehr, Wirtschaftswachstum, Klimaschutz, Integration etc. Die Parteiprogramme sind allgemein gehalten, so dass nur ein Rahmenprogramm vorgelegt wird, das die Zielsetzungen der Parteien umschreibt.
 
Werbeplakate der vier Parteien (VU, Freie Liste, FBP und überparteiliche Liste Liechtenstein) für die Landtagswahlen (1989).
Kandidatenproporz Ein wesentlicher Unterschied der Landtagsparteien liegt zwangsläufig in der Persönlichkeit der Kandidatinnen und Kandidaten, die besonders in einem Kleinstaat für die Wählerinnen und Wähler «greifbarer» sind und persönlicher zur Verantwortung gezogen werden können, was im liechtensteinischen Wahlsystem mit dem Kandidatenproporz möglich ist. Besonders die Arbeit, die Aussagen und die Persönlichkeit der Spitzenkandidaten werden von den konkurrierenden Parteien genau durchleuchtet.
 
 
Verschiedene Werbungen für die Parteien (VU, Freie Liste, FBP und überparteiliche Liste Liechtenstein).  Die überparteiliche Liste wurde 1987 gegründet und nur 12 Jahre später (1999) wieder aufgelöst. Bei den Landtagswahlen trat sie nur ein einiges Mal an (Werbeplakat von 1989).
Wettstreit um die Mehrheit im Landtag Grosse und kleine Parteien haben ein Interesse daran, dass möglichst alle Stimmberechtigten von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Denn gerade bei einer relativ geringen Zahl von Wahlberechtigten kommt es auf jede Wählerin und  jeden Wähler an, der im Wahlkreis Oberland 15 und im Wahlkreis Unterland 10 Stimmen an eine Partei oder an die an der Wahl teilnehmenden Parteien vergeben kann. Daher wird um jede Stimme geworben, von den Grossparteien im Wettstreit um die Mehrheit im Landtag, von einer kleinen Partei im Bestreben, die notwendigen acht Prozent der Wählerstimmen zu erhalten.
 
Werbeplakat: Mitglieder der freien Liste sitzen zusammen auf grossen Stühlen vor dem Rathaus in Schaan. (Gründung der Freien Liste: 1985)
Die Freie Liste Die Freie Liste (FL) wurde Ende 1985 gegründet. Verschiedene kleine politische Gruppierungen taten sich zusammen, um bei den Landtagswahlen 1986 gemeinsam zu kandidieren. Nach der Ansicht der Gründerinnen und Gründer warteten viele Wählerinnen und Wähler auf eine Alternative zu den beiden Grossparteien. In ihrem Parteiprogramm stellt sich die Freie Liste auf die Seite der Benachteiligten. Sie will einen wirklichen Umweltschutz, mehr Mitbestimmung in allen Lebensbereichen, eine konsequente Gleichberechtigung der Geschlechter; sie setzt sich für die Ausländerinnen und Ausländer ein, und sie fordert einen gerechten Handel mit den wirtschaftlich schwächeren Ländern.
 
Überparteiliche Liste Liechtenstein Bei den vorgezogenen Landtagswahlen von 1989 kandidierte erstmals die «Überparteiliche Liste Liechtenstein» (ÜLL). Die Kandidaten dieser Interessensgruppe verstanden sich als «unbequeme aber konstruktive Opposition», die sich das Ziel setzte, durch den Einzug in den Landtag die absolute Mehrheit einer Partei zu verhindern. Da aber nur 3,1 Prozent der Wähler der ÜLL ihre Stimme gaben, konnte die Überparteiliche Liste weiterhin nur als ausserparlamentarische Opposition arbeiten. Die Partei hat sich 1990 aufgelöst.

Die Unabhängigen - für Liechtenstein Bei den Landtagswahlen von 2013 kandidierten erstmals «die Unabhängigen – für Liechtenstein» (DU). Sie sehen sich nicht als Partei, sondern sind unabhängige Kandidaten. 15,3% der Wähler gaben den Unabhängigen die Stimme und somit zogen sie bei den Wahlen von 2013 mit 4 Sitzen in den Landtag.

DPL-Demokraten Pro Liechtenstein
Drei Abgeordnete hatten sich im August 2018 von den Unabhängigen (DU) im Streit getrennt. Im September-Landtag 2018 bildeten sie schliesslich im Rahmen einer Vereinbarung die sogenannte «Neue Fraktion». 
 
1971: Demonstration in Vaduz nach dem negativen Resultat der Volksabstimmung über die Einführung des  Frauenstimmrechtes. Es kam zu gewalttätigen Übergriffen und Beschimpfungen gegenüber den jungen Demonstrantinnen und Demonstranten: "Gemäss ihren Instruktionen wehrten sich die Jugendlichen praktisch überhaupt nicht, als Stöcke auf ihre Köpfe niedersausten und ihnen das Haar ausgerissen wurde ... Was sich am Freitag in Vaduz abspielte, war ganz einfach eine echte Schande für unser Land..." (Liecht. Volksblatt, 9.03.1971)
«Wirkliche Gleichstellung kann nur durch eine umwälzende Bewusstseins- und Verhaltensänderung in der Gesellschaft erreicht werden. ... Im Vordergrund wird, langfristig gesehen, nicht mehr der Ruf nach Gesetzesänderungen, sondern die Verwirklichung der Chancengleichheit stehen.» (Cornelia Ritter, Anwältin, 1992)

Aus der Geschichte der Landtagswahlen

1862 Bei den ersten Landtagswahlen werden 12 Abgeordnete indirekt vom Volk (durch Wahlmänner) gewählt:
3 Abgeordnete ernennt der
Landesfürst.

1877
Der Landtag beschliesst die
Schaffung von zwei Wahlkreisen
(Oberland und Unterland).

1878
12 Abgeordnete des Landtages werden getrennt nach Wahlkreisen bestellt:
7 Abgeordnete für das Oberland 5 Abgeordnete für das Unterland 3 Abgeordnete ernennt der Landesfürst.

1918 Erstmals wird der Landtag direkt vom Volk gewählt.
Volkspartei: 9 Abgeordnete
Herrenpartei: 3 Abgeordnete
vom Fürst ernannt: 3 Abgeordnete
 
1926 Das Volk lehnt eine Einführung des Proporzwahl rechtes (ebenso 1930 und 1935) ab.
 
1922 Alle 15 Abgeordneten werden vom Volk durch Wahl bestimmt (9 Abgeordnete für das Oberland, 6 für das Unterland).
 
1936 Letzte Wahl nach dem Majorzwahlrecht. 

1939
Der Landtag beschliesst den Listenproporz und eine 18-Prozent Sperrklausel gegen extreme Parteien.
Die beiden Parteien begründen eine Koalitionsregierung.

1945 Erstmals wird der Landtag nach dem Proporzwahlrecht gewählt.
1962 Der Staatsgerichtshof hebt die 18-Prozent-Sperrklausel auf.
 
1973 Der Landtag führt den Kandidatenproporz und eine 8-Prozent-Sperrklausel ein.
1986 Seit 1984 besitzen die Frauen das Wahl- und Stimmrecht auf Landesebene und nehmen erstmals an einer Landtagswahl teil.
Drei Parteien bewerben sich um die Landtagssitze: FBP, VU, FL.
1988 Die Anzahl der Landtagsmandate wird auf 25 erhöht:
15 Mandate für den Wahlkreis Oberland,
10 Mandate für den Wahlkreis Unterland.
 
1989 An den vorgezogenen Landtagswahlen beteiligen sich 4 Parteien (FBP, VU, FL, ÜLL) und kämpfen um die 25 Landtagsmandate.

1993 In diesem Jahr fanden zwei Landtagswahlen statt. Erstmals überwand die FL die Acht-Prozent-Sperrklausel und konnte zwei Mandate erringen. Neuwahlen waren nötig, weil dem Regierungschef Markus Büchel das Vertrauen entzogen wurde. Aus der zweiten Wahl im Herbst ging die VU mit absolutem Mehr als Siegerin hervor. Regierungschef wurde Dr. Mario Frick aus Balzers. Die neue Mandatsverteilung ergab folgendes Resultat: (VU 13, FBP 11, FL 1).

1997 Die VU erreichte wiederum die absolute Mehrheit. Die FBP ging nicht auf das Koalitionsangebot ein. Somit stellte die VU erstmals eine Alleinregierung.

2001 Diese Landtagswahl wurde von der Verfassungsdiskussion geprägt. Die Fortschrittliche Bürgerpartei errang mit 13 Mandaten das absolute Mehr. Die VU erhielt 11 und die FL 1 Mandat. Neuer Regierungschef wurde Otmar Hasler. Die VU lehnte nun ihrerseits eine Regierungsbeteiligung ab.

2005 An diesen Wahlen wurde dem spürbaren Wunsch der Stimmberechtigten nach einer Koalitionsregierung Rechnung getragen. Den grössten Stimmenzuwachs verzeichnete die FL. Sie errang erstmals drei Sitze.

2013 Erstmal hat eine vierte Wählergruppierung den Einzug in Landtag geschafft. Mit einem Sprung von 0 auf 15.3 Prozent der Parteistimmen und 4 Mandaten durchschüttelt die Liste "DU" (Die Unabhängigen) das Grossparteien-Gefüge. 

2018  Drei Abgeordnete hatten sich im August 2018 von den Unabhängigen (DU) im Streit getrennt. Im September-Landtag 2018 bildeten sie schliesslich im Rahmen einer Vereinbarung die sogenannte «Neue Fraktion».