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Stellung der Regierung im Staatsaufbau

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Stellung der Regierung im Staatsaufbau

Verantwortlichkeit gegenüber dem Fürsten

Die Regierung ist mit der Verwaltung des Landes betraut und für diese Tätigkeit dem Landesfürsten gegenüber verantwortlich. Die Traktanden für die Regierungssitzungen werden mit dem Fürsten oder dessen Stellvertreter besprochen.
 
Vereidigung von Regierungschef Adrian Hasler durch den Erbprinzen Alois. (Foto: 27.7.2013 in der Schlosskapelle, Vaduz)
Der Verfassungsartikel 78 schreibt ausdrücklich vor, dass die Regierung bei der Besorgung der Landesverwaltung neben dem Landtag auch dem Fürsten verantwortlich ist. Zudem verlangt Art. 86, dass der Regierungschef «über die gesamte Tätigkeit der Regierung dem Fürsten Vortrag zu halten beziehungsweise Bericht zu erstatten» hat.