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Unsere Regierung – eine Kollegialregierung

Kollegialregierung
In einer Kollegialregierung werden Entscheide gemeinsam getroffen. Dadurch kann die Macht nicht von einer einzelnen Person ausgeübt werden. 

Die Verfassung nennt die Regierung eine Kollegialregierung. In dieser Regierungsform kann nicht eine einzige Person die Richtlinien der Politik bestimmen. Die Regierungsmitglieder entscheiden gemeinsam in ihren wöchentlichen Sitzungen. Dies verhindert auch die Machtkonzentration in einer Hand. Der Grundsatz der Kollegialregierung kann aber nicht total durchgeführt werden, heisst es doch in Art. 83 der Verfassung: «Die Geschäftsbehandlung durch die Regierung ist teils eine kollegiale, teils eine ministeriummässige.»
In der Praxis ist dies so, dass jedes Regierungsmitglied die Geschäfte für sein Ministerium vorbereitet. Die Inhaberin oder der Inhaber des Ministeriums stellt die ausgearbeiteten Anträge. Die Entscheidung aber fällt die Kollegialregierung.

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