Die Europapolitik
Europäische Gemeinschaft – Europäischen Union
Die politischen Umwälzungen Ende der 1980er-Jahre – die Beendigung des Kalten Krieges, der Fall der Berliner Mauer und die Auflösung der Sowjetunion – stellten die EG vor neue Herausforderungen.
Die Einbindung des wiedervereinigten Deutschlands und der Wille Westeuropas, die osteuropäischen Länder zu stabilisieren und sie in ihren Demokratisierungsprozessen zu unterstützen, sorgten in der Folge für eine immer tiefere europäische Integration. Offensichtlich wurde damit aber auch die Notwendigkeit einer gemeinsamen Aussenpolitik, einer Zusammenarbeit in innenpolitischen Fragen und einer damit einhergehenden Stärkung der europäischen Institutionen.
Die Einbindung des wiedervereinigten Deutschlands und der Wille Westeuropas, die osteuropäischen Länder zu stabilisieren und sie in ihren Demokratisierungsprozessen zu unterstützen, sorgten in der Folge für eine immer tiefere europäische Integration. Offensichtlich wurde damit aber auch die Notwendigkeit einer gemeinsamen Aussenpolitik, einer Zusammenarbeit in innenpolitischen Fragen und einer damit einhergehenden Stärkung der europäischen Institutionen.
Gründung der Europäischen Union
1991 entwarf die Luxemburger Präsidentschaft der EG die Architektur der zukünftigen Europäischen Union. Sie sollte auf drei Säulen ruhen: der bisherigen Europäischen Gemeinschaft, einer neuen Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik (GASP) und einer ebenfalls neuen Zusammenarbeit in der Innen- und Justizpolitik. Die erste und stärkste Säule mit EWG, Euratom und EGKS sollte der einzige supranationale Bereich sein, während die beiden anderen Säulen intergouvernemental strukturiert blieben.
Vertrag von MaastrichtIm Februar 1992 unterzeichneten die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft im holländischen Maastricht den Vertrag über die Europäische Union (EU), mit dem diese Konstruktion verankert wurde. Kernstück des Vertrags waren die Bestimmungen über eine Wirtschafts- und Währungsunion (WWU), die am 1. Januar 1999 in Kraft getreten ist. Damit ist die geldpolitische Hoheit von den nationalen Zentralbanken auf die Europäische Zentralbank übergegangen. Einzig Grossbritannien, Dänemark und Schweden gehören der WWU vorderhand nicht an. Mit der Ausgabe von Noten und Münzen auf Anfang 2002 ist die Währungsunion vollendet worden. Der Maastrichter Vertrag schuf zudem eine Unionsbürgerschaft, die unter anderem das passive und aktive Wahlrecht bei Kommunal- und Europawahlen auch im EU-Ausland sowie den Anspruch auf diplomatischen und konsularischen Schutz in Drittstaaten durch jedes EU-Mitgliedland bringt. Ebenso führte der Vertrag zu einer Stärkung des Europäischen Parlaments.
Vertrag von MaastrichtIm Februar 1992 unterzeichneten die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft im holländischen Maastricht den Vertrag über die Europäische Union (EU), mit dem diese Konstruktion verankert wurde. Kernstück des Vertrags waren die Bestimmungen über eine Wirtschafts- und Währungsunion (WWU), die am 1. Januar 1999 in Kraft getreten ist. Damit ist die geldpolitische Hoheit von den nationalen Zentralbanken auf die Europäische Zentralbank übergegangen. Einzig Grossbritannien, Dänemark und Schweden gehören der WWU vorderhand nicht an. Mit der Ausgabe von Noten und Münzen auf Anfang 2002 ist die Währungsunion vollendet worden. Der Maastrichter Vertrag schuf zudem eine Unionsbürgerschaft, die unter anderem das passive und aktive Wahlrecht bei Kommunal- und Europawahlen auch im EU-Ausland sowie den Anspruch auf diplomatischen und konsularischen Schutz in Drittstaaten durch jedes EU-Mitgliedland bringt. Ebenso führte der Vertrag zu einer Stärkung des Europäischen Parlaments.
Reformen in der EU
Mit dem Amsterdamer Vertrag von 1997 wurde die Union erneuten Reformen unterzogen. In Maastricht hatten noch einige Staaten gezögert, die Zusammenarbeit in den Bereichen Inneres und Justiz zu vergemeinschaften, so dass die Lösung mit einem dritten Pfeiler gewählt wurde. Die Entwicklung grenzüberschreitender Probleme wie Kriminalität, Asylfragen u.a. bewog die EU-Staaten dann jedoch, mit dem Amsterdamer Vertrag grosse Teile des dritten Pfeilers (Fragen der Grenzkontrolle, der Einwanderungs- und der Asylpolitik) fortan im Rahmen der Gemeinschaftsstrukturen, also im ersten Pfeiler, anzugehen. Die GASP blieb zwar intergouvernemental organisiert, doch sollte künftig der Europäische Rat gemeinsame Strategien, Aktionen und Standpunkte verabschieden können. Zudem wurde das Amt des „Hohen Vertreters für die Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik" geschaffen; er soll der GASP ein „Gesicht nach aussen" geben. Der Amsterdamer Vertrag ist am 1. Mai 1999 in Kraft getreten.
Erweiterungen in der Übersicht
Gründung 1951
Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande
Erste Erweiterung (Norderweiterung) 1973
Dänemark, Republik Irland, Grossbritannien
Zweite Erweiterung (Süderweiterung) 1981
Griechenland
Dritte Erweiterung (Süderweiterung) 1986
Portugal, Spanien
Deutsche Wiedervereinigung (1990)
Gebiet der ehemaligen DDR
Vierte Erweiterung (Nord- und Osterweiterung) 1995
Österreich, Schweden, Finnland
Fünfte Erweiterung (Osterweiterung Teil I) 2004
Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta, Zypern
Sechste Erweiterung (Osterweiterung Teil II) 2007
Bulgarien, Rumänien
Geplante EU-Erweiterungen
Kroatien, Türkei, Mazedonien
Beitrittskandidaten der EU
Mit dem Amsterdamer Vertrag von 1997 wurde die Union erneuten Reformen unterzogen. In Maastricht hatten noch einige Staaten gezögert, die Zusammenarbeit in den Bereichen Inneres und Justiz zu vergemeinschaften, so dass die Lösung mit einem dritten Pfeiler gewählt wurde. Die Entwicklung grenzüberschreitender Probleme wie Kriminalität, Asylfragen u.a. bewog die EU-Staaten dann jedoch, mit dem Amsterdamer Vertrag grosse Teile des dritten Pfeilers (Fragen der Grenzkontrolle, der Einwanderungs- und der Asylpolitik) fortan im Rahmen der Gemeinschaftsstrukturen, also im ersten Pfeiler, anzugehen. Die GASP blieb zwar intergouvernemental organisiert, doch sollte künftig der Europäische Rat gemeinsame Strategien, Aktionen und Standpunkte verabschieden können. Zudem wurde das Amt des „Hohen Vertreters für die Gemeinsame Aussen- und Sicherheitspolitik" geschaffen; er soll der GASP ein „Gesicht nach aussen" geben. Der Amsterdamer Vertrag ist am 1. Mai 1999 in Kraft getreten.
Erweiterungen in der Übersicht
Gründung 1951
Belgien, Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande
Erste Erweiterung (Norderweiterung) 1973
Dänemark, Republik Irland, Grossbritannien
Zweite Erweiterung (Süderweiterung) 1981
Griechenland
Dritte Erweiterung (Süderweiterung) 1986
Portugal, Spanien
Deutsche Wiedervereinigung (1990)
Gebiet der ehemaligen DDR
Vierte Erweiterung (Nord- und Osterweiterung) 1995
Österreich, Schweden, Finnland
Fünfte Erweiterung (Osterweiterung Teil I) 2004
Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta, Zypern
Sechste Erweiterung (Osterweiterung Teil II) 2007
Bulgarien, Rumänien
Geplante EU-Erweiterungen
Kroatien, Türkei, Mazedonien
Beitrittskandidaten der EU
Die Europa-Hymne: Musik aus dem letzten Satz der Neunten Symphonie von Ludwig van Beethoven
Video: Die Europahymne (seit 1985)