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Die Rechtspflege

Recht und Gesetz

Moses mit den Gesetzestafeln. (Gemälde von Rembrandt Harmensz van Rijn (1606 - 1669) um 1659)
Seit die menschliche Gesellschaft besteht, gibt es Vorschriften und Gesetze, die das menschliche Zusammenleben regeln. Verschiedene Gesetzessammlungen und Rechtsgrundsätze weisen auf die zeitlose Bedeutung der allgemeinen Rechtspflege hin.

So entstand im 13. Jahrhundert vor Christus die Gesetzessammlung des jüdischen Richters und Propheten Moses, allgemein bekannt unter der Bezeichnung «Die 10 Gebote».
Aus noch früherer Zeit datieren die Richtersprüche des Königs Hammurabi: Um 1700 v. Chr. liess der babylonische Herrscher in Städten und Dörfern  Gesetzes-Stelen mit über 200 Gesetzen aufstellen, damit sich die Menschen in seinem Königreich über ihre Rechte informieren konnten.
 
Das Gesetz regelt viele Fragen des Rechts. Einige Regelungen haben bis heute Gültigkeit behalten:
TAFEL I (Übersetzung)
1. Wenn der Kläger vor Gericht lädt, soll der Beklagte kommen. Wenn er nicht kommt, soll ein Zeuge zugezogen werden. Dann soll der Kläger ihn [den Beklagten] abholen (capito).
2. Wenn der Beklagte Ausflüchte macht oder fliehen will, soll der Kläger ihn verhaften (Hand an ihn legen, manum inicere). (Foto: Steintafel von 451 v. Chr.)
Das Zwölftafelgesetz Ein anderes Gesetzeswerk, das wahrscheinlich 451 v. Chr. zum ersten Mal veröffentlicht worden ist und in seiner Wirkung bis in die heutige Zeit hereinreicht, ist das Zwölftafelgesetz, «die Quelle des gesamten Römischen Rechts», wie es Livius bezeichnete.
Durch Erweiterungen und Abänderungen entstand daraus im Laufe der Jahrhunderte eine Gesetzessammlung mit zum Teil noch immer gültigem Inhalt. Darin finden sich zum Beispiel Antworten auf folgende Fragen: Mit welchem Alter wird jemand handlungsfähig? Welche Rechte und Pflichten ergeben sich bei Vertragsabschlüssen? Wie wird das Vermögen eines Verstorbenen verteilt?

Weitere Infos...
Das Zwölftafelgesetz
 
Justinian (482 - 565) gilt als einer der bedeutendsten Herrscher der ausgehenden Spätantike. Seine Regierungszeit markiert den Übergang von der Antike zum Mittelalter. Für die Rechtsgeschichte ist die von ihm in Auftrag gegebene Kodifikation des römischen Rechts (Corpus Iuris Civilis) von grosser Bedeutung. (Mosaik von einem unbekannten Künstler aus der Kirche San Vitale in Ravenna (zeigt Kaiser Justinian und Bischof Maximian mit Gefolge) um 527)
Römisches Recht Aber auch verschiedene noch heute aktuelle Rechtsgrundsätze, die in lateinischer Sprache umschrieben werden, weisen auf die zeitlose Bedeutung des «Römischen Rechts» hin: «In dubio pro reo» (im Zweifel für den Angeklagten) – «Nulla poena sine culpa» (keine Strafe ohne Schuld [d.h., dass ohne nachgewiesene Schuld keine Strafe verhängt werden kann]) – «Nullum crimen sine lege» (keine Straftat ohne Gesetz [d.h., nur dann kann eine Tat oder Verhaltensweise bestraft werden, wenn diesbezüglich schon vorher ein eine Strafe androhendes Gesetz bestanden hat]).
 
Zur Auslegung der aus dem österreichischen und schweizerischen Rechtsgebiet übernommenen Gesetzesbestimmungen zieht der liechtensteinische Rechtsanwender (Rechtsanwalt, Richter, Staatsanwalt u.a.) oft entsprechende Lehrbücher und Kommentare zu Rate.
Regeln und Absprachen ordnen das Zusammenleben Überall dort, wo Menschen zusammenleben, muss dieses Zusammenleben durch Regeln und Absprachen geordnet werden. Das gilt bereits in der Familie. Dort finden sich zwar kaum festgeschriebene Vorschriften oder Verbote; aber jedes Familienmitglied weiss aufgrund von «ungeschriebenen Gesetzen», wo die persönlichen Grenzen verlaufen und was vom Einzelnen im Familienverband erwartet wird. Ähnliches gilt für grössere Gemeinschaften: Schulen haben ihre Schulordnungen, Vereine ihre Statuten – die Gemeinschaft verlangt und erstellt Vorschriften und Regeln. Werden diese nicht eingehalten, entstehen Konflikte.
 
Die Gerechtigkait dargestellt als Frau mit Schwert und Waage. «Justicia» sorgt
für die ausgleichende Gerechtigkeit auf Erden. (Holzschnitt von Hans Burgkmair (1473-1531) um 1510)
Einzelwohl – Allgemeinwohl Versucht man jedoch, Konflikte mit Gewalt zu lösen (Faustrecht, Recht des Stärkeren), entstehen neue Probleme. Ausserdem geht dabei der Grundsatz der Rechtsgleichheit verloren. Sie aber ist wesentlich in einem Rechtsstaat, weil sie dem Bürger sagt, was Recht und was Unrecht ist und welche Folgen sein Handeln hat. Deshalb ist es wichtig, dass jeder einzelne weiss, wie weit seine persönlichen Rechte gehen und wo das Einzelwohl dem Allgemeinwohl Platz machen muss.
 
Lady Justice: die allegorische Darstellung des Rechts. (Wandmalereri eines unbekannten Künstlers in Pompei)
RechtspflegeHier setzt die Rechtspflege ein. Sie sorgt im Staat mit Hilfe verbindlicher Gesetze für ein möglichst konfliktfreies Zusammenleben innerhalb der Gemeinschaft, sie verhilft aber auch jedem zu seinen angestammten Rechten. Unter dem Begriff verstehen wir den Sammelbegriff für sämtliche von den Gerichten und weiteren Organen der Rechtspflege wahrgenommenen Aufgaben und Angelegenheiten. Sie ist im weiteren Sinne Sorge für einen geordneten Ablauf der Rechtsbeziehungen zwischen den Menschen. In der Hauptsache besteht sie in der Tätigkeit der Gerichte, die dem Schutz und der Durchsetzung von Rechten und der Abwehr und Androhung von Unrecht dient.

Judikative als dritte Staatsgewalt Die Judikative ist neben der Legislative und der Exekutive die dritte Gewalt in einem Staat. Sie wird durch eigens dafür eingesetzte staatliche Organe ausgeübt. Mit Justiz hingegen bezeichnen wir das gesamte Gerichtswesen. Dieses umfasst sowohl das öffentliche als auch das private Recht.