Die Rechtspflege
Der Staatsgerichtshof
Der Staatsgerichtshof ist ein allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber selbständiger und unabhängiger Gerichtshof des öffentlichen Rechts.
Als solcher ist der Staatsgerichtshof unter anderem errichtet:
Als solcher ist der Staatsgerichtshof unter anderem errichtet:
- zum Schutz der verfassungsmässig gewährleisteten Rechte;
- zur Prüfung der Verfassungsmässigkeit von Gesetzen und Staatsverträgen sowie der Verfassungs-, Gesetz- und Staatsvertragsmässigkeit von Verordnungen;
- zur Entscheidung über Kompetenzkonflikte zwischen Gerichten und Verwaltungsbehörden;
- zur Entscheidung über Ministeranklagen;
- zur Entscheidung über Wahlbeschwerden.