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Der Landtag heute

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Der Landtag beschliesst Gesetze

Der Landtag stimmt nach der zweiten Lesung über eine Gesetzesvorlage ab. (2003)
Der Landtag kann einen Gesetzesvorlage für dringlich oder für nicht dringlich erklären. Bei wichtigen Entscheidungen kann der Landtag auch eine Volksabstimmung beschliessen.

Wenn nicht besonders begründet, wird ein Gesetzesvorschlag als nicht dringlich erklärt und zum Referendum ausgeschrieben.
30 Tage lang besteht für die Wahlberechtigten die Möglichkeit durch eine Unterschriftensammlung eine Volksabstimmung zu verlangen.

Der Landtag erklärt das Gesetz als dringlich. Dann ist ein Referendum ausgeschlossen. Der Gesetzesvorschlag tritt nach landesfürstlicher Sanktion in Kraft. Von dieser Möglichkeit macht der Landtag äusserst spärlich Gebrauch. Am Ende jeden Jahres wird das Finanzgesetz als dringlich erklärt, damit keine Verzögerungen in der Verwaltung entstehen.

Plakat zur Volksabstimmung über die Abänderung der Verfassung (2003).
Der Landtag legt von sich aus die Entscheidung dem Volke vor, indem er beschliesst, das Gesetz einer Volksabstimmung zu unterwerfen. Das ist bei wichtigen Gesetzen und grossen Staatsausgaben der Fall. Das Volk soll nun über die Annahme oder Ablehnung des Gesetzes entscheiden.

Weitere Infos...
Finanzgesetz

Ein Gesetzgebungsverfahren kann ein langwieriger Weg sein, wie die folgende Illustration aufzuzeigen versucht: 
Eine Initiative von Seiten des Landesfürsten, des Volkes oder des Landtages muss in Form von Vorlagen, Entwürfen, Vernehmlassungen, Lesungen und Abstimmungen mehrere Stationen durchlaufen. Am Ende des Verfahrens muss ein Gesetz im Landesgesetzblatt publiziert (=öffentlich gemacht) werden.