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Die Staatsaufgaben in der Verfassung von 1921

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Die Staatsaufgaben in der Verfassung von 1921

Die Staatsaufgaben in der Verfassung von 1921

Erziehung und Bildung

Die Universität Liechtenstein  entwickelte sich aus der Liechtensteinischen Ingenieurschule (LIS), die 1992 wurde als Fachhochschule anerkannt wurde. 2005 erfolgte die Umwandlung zur Hochschule Liechtenstein. Träger sind der Staat und Organisationen der Wirtschaft. 
Im Juli 2008 erteilte die Regierung des Fürstentums Liechtenstein der Hochschule Liechtenstein das Recht Doktoratsstudiengänge anzubieten. Am 1. September 

2009 wurde die Graduate School eröffnet. Die Master- und Doktoratsausbildung ist unter diesem institutionellen Dach vereint.

Im November 2010 hat der Landtag das Gesetz über die Universität Liechtenstein verabschiedet, das am 1. Februar 2011 inkraftgetreten ist.
Die Einführung der allgemeinen Schulpflicht verpflichtete die Gemeinden Schulen zu bauen und Lehrer anzustellen; für die Kinder bedeutete die Schulpflicht das Recht auf Bildung.

Als 1805 unter Landvogt Menzinger das erste Schulgesetz erlassen wurde, reagierte das liechtensteinische Volk eher ungehalten: Man sah in dieser Massnahme mehr einen Schulzwang als ein Recht auf Bildung. Dabei nahmen die verantwortlichen Politiker damals nur vorweg, was in unserer Verfassung von 1921 als Auftrag an den Staat klar formuliert ist: «Der Staat wendet seine besondere Sorgfalt dem Erziehungs- und Bildungswesen zu...» (Art. 15).
 
Erziehung und Bildung als Auftrag für die gesamte GesellschaftDieser Verfassungsartikel überträgt den Erziehungs- und Bildungsauftrag gemeinsam der Familie, der Schule und der Kirche. Ihr Zusammenwirken soll es dem Jugendlichen ermöglichen, Werte kennen zu lernen und auch schätzen zu lernen, die seinem späteren Leben beruflich und privat einen Sinn geben.
 
Der Staat muss das Recht auf Bildung fördern - sowohl  Kindern als auch Jugendlichen eine optimale Erziehung und Bildung in Familie und Bildungseinrichtungen zukommen lassen - zum Wohl der ganzen Gemeinschaft.
Gesetze und Verordnungen Um dieses Ziel zu erreichen, werden Gesetze und Verordnungen erlassen (z.B. Schulgesetz, Berufsbildungsgesetz, Schulordnung für die Primarschule). Die Regierung sorgt dafür, dass diese Massnahmen auch in räumlicher und personeller Hinsicht durchgeführt werden können.
 
Eine ganze Reihe staatlicher Ämter und Einrichtungen stehen den Jugendlichen und ihren Erziehern zur Verfügung: 

Weitere Infos...
Amt für Berufsbildung
Schulamt
Amt für soziale Dienste
Aha! Tipps und Infos für Junge Leute
Lehrpläne

Bildungs- und Erziehungsziele All diese staatlichen Einrichtungen sind Hilfen, Angebote. Sie sind aber keine Garantien für optimale Bildung und Erziehung, denn Bildungs- und Erziehungsziele sind einem dauernden Wandel unterworfen. Wirtschaft und Gesellschaft bestimmen in einem grossen Mass, was als Bildungs- und Erziehungsinhalt zu gelten hat.

Chancen für alle Jugendlichen Es kommt auch nicht so sehr darauf an, allen Jugendlichen die gleiche Bildung oder Erziehung zukommen zu lassen. Der Staat muss aber die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Erziehung jedes Einzelnen gewährleistet ist und dass alle Jugendlichen die Chance bekommen, die Ausbildung zu erhalten, die ihrer Begabung und ihren Fähigkeiten am meisten entspricht.