Voraussetzungen zur Staatsbildung
Vom Absolutismus zur Gewaltentrennung
Der Rechtsstaat wird durch das Prinzip der Gewaltenteilung gesichert. Sie beruht auf dem Gleichgewicht der drei Staatsgewalten, wie es in der Verfassung festgelegt ist.
Im Europa des 18. Jahrhunderts gab es zahlreiche absolute Monarchien, d. h. Regierungsformen, bei denen alle Macht in einer einzigen Person, dem Monarchen, vereinigt war: Er erliess Gesetze, er sorgte dafür, dass sie ausgeführt wurden, und er war zugleich oberster Richter im Land.
Die drei Staatsgewalt sind geteilt und kontrollieren sich Im modernen Rechtsstaat sind die drei Staatsgewalten
Legislative (gesetzgebende Gewalt)
Exekutive (vollziehende Gewalt) und
Judikative (richterliche Gewalt)
weitgehend voneinander getrennt.
Für die Legislative ist das Parlament zuständig; die Exekutive ist Sache von Regierung und Verwaltung, und die Judikative haben die Gerichte inne.
Im Europa des 18. Jahrhunderts gab es zahlreiche absolute Monarchien, d. h. Regierungsformen, bei denen alle Macht in einer einzigen Person, dem Monarchen, vereinigt war: Er erliess Gesetze, er sorgte dafür, dass sie ausgeführt wurden, und er war zugleich oberster Richter im Land.
Die drei Staatsgewalt sind geteilt und kontrollieren sich Im modernen Rechtsstaat sind die drei Staatsgewalten
Legislative (gesetzgebende Gewalt)
Exekutive (vollziehende Gewalt) und
Judikative (richterliche Gewalt)
weitgehend voneinander getrennt.
Für die Legislative ist das Parlament zuständig; die Exekutive ist Sache von Regierung und Verwaltung, und die Judikative haben die Gerichte inne.
Video: Politischer Parteien Stammtisch
Die Macht der Medien in der GesellschaftBeinahe unbemerkt hat in modernen Staaten eine vierte Staatsgewalt ihren Platz eingenommen: die Medien, allen voran Fernsehen, Radio und die so genannten «Printmedien», also alle Arten von Druckerzeugnissen. Zwar haben Medien auch schon früher in Form von Flugblättern oder bereits als Zeitungen einen bestimmten Einfluss auf Informationsverbreitung und Meinungsbildung gehabt; eine derartige Bedeutung wie heute aber hatten die Medien noch nie, und auch ihre Möglichkeit der Meinungsbildung (etwas abwertend kann geradezu von «Meinungsmache» gesprochen werden) war zu keiner Zeit so gross wie in unserer Zeit.
Weil heute jedes Medium (wenigstens theoretisch) jeden einzelnen Erdenbürger erreichen kann und weil dank Radio und Fernsehen das Zielpublikum nicht mehr unbedingt über Lesefähigkeiten verfügen muss, um sich zu informieren, ist die Wirkung der modernen Medien mit ihrem vielfältigen Angebot so unwahrscheinlich stark.
Personen und Ereignisse, Programme und Projekte können innert kürzester Frist einem «Millionenpublikum» nahe gebracht werden. Umgekehrt können unbequeme Projekte (oder Personen!) einer oft unkritisch gewordenen Masse so negativ gezeigt werden, dass die Darstellung in den Medien zur unreflektierten Meinung einzelner wird.
Die grosse Gefahr der Medien als «vierte Staatsgewalt» besteht in der Möglichkeit, eine grössere Anzahl von Leuten zu manipulieren als je zuvor. Bei konsequenter (sprich: skrupelloser) Verwendung dieser «vierten Staatsmacht» könnte der Kreis wieder geschlossen werden und eine neue absolute Gewalt entstehen.