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Die Fürsten von Liechtenstein

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Fürst Anton Florian

Fürst Anton Florian (1656 - 1721) erkannte den Nutzen der Reichsunmittelbarkeit von Schellenberg und Vaduz. (Gemälde eines unbekannten Künstlers im 18. Jahrhundert)
Fürst Anton Floriangeboren am 28. Mai 1656 in Wilfersdorf
gestorben am 11. Oktober 1721 in Wien
vermählt am 23. November 1679 in Grauppen (Böhmen)
mit Gräfin Barbara von Thun
(geb. 10. November 1661, gest. 8. Februar 1723)
 
1689-1695 Kaiserlicher Gesandter (seit Anfang 1691 Botschafter) am päpstlichen Hof in Rom. 1693 Ernennung zum Erzieher und Obersthofmeister des Erzherzog Karl (später Kaiser Karl VI.)
Er erlangt 1713 für sein Haus Sitz und Stimme im Reichsfürstenrat, tauscht mit seinem Neffen Fürst Josef Wenzel seine Herrschaft Rumburg gegen die reichsunmittelbaren Güter Vaduz und Schellenberg, welche er dem Majorat* einverleibt und die Kaiser Karl VI. am 23. Januar 1719 zum Reichsfürstentum Liechtenstein erhebt.
 
* Majorat = durch Gesetz gebundener unverkäuflicher Familienbesitz,
  der immer Eigentum des Familienoberhauptes bleiben muss.
 
Radikale Verfassungsänderungen unter Fürst Anton Florian führten zu schweren Konflikten zwischen den fürstlichen Beamten und dem Volke. Sehr hart traf die Liechtensteiner die Abschaffung der alten Landammannverfassung. 

Josef Wenzel, Nachfolger von Fürst Johann Adam Andreas I., war minderjährig, Vormünder regierten für ihn. 1718 übernahm er selbst die Regierung; Fürst Anton Florian tauschte die Herrschaft mit ihm gegen eine andere Herrschaft in Böhmen.

Radikale Änderungen und schwere Konflikte Fürst Anton Florian schickte einen Kommissär ins Land, der die Verwaltung ordnen sollte. Die Folge waren radikale Änderungen in der Landesverfassung und schwere Konflikte zwischen den fürstlichen Beamten und dem Volk.
Der Fürst verbot nicht nur das «abscheuliche Tabaktrinken» - das Rauchen - bei schwerer Busse, sondern erliess auch weitere Verbote. Der Novalzehnt, den die Geistlichen bisher bezogen hatten, wurde für herrschaftliches Einkommen erklärt und mit Härte eingetrieben. Die Geistlichen riefen den Bischof von Chur an, der darauf die fürstlichen Beamten mit Exkommunikation und Kirchenbann belegte. Das Volk half den Geistlichen; als in Triesen der Landvogt zur Eintreibung des Zehnten erschien, läutete man Sturm und bewaffnete sich, um ihn zu vertreiben. Fürst Anton Florian, streitgewohnt, blieb hart und belegte alle Güter des Klosters St. Luzi von Chur in Liechtenstein mit Beschlag und drohte allen, die dem Bischof und der Geistlichkeit halfen, Strafen an Leib und Leben an. Der österreichische Kaiser schlichtete schliesslich den Streit zwischen Fürst und Untertanen.
 
Absolutistische Verwaltungsreform Äusserst hart traf die Liechtensteiner die Abschaffung der alten Landammannverfassung durch Anton Florian. Die zwei Landschaften mit Landammann und Gericht wurden abgeschafft. Das Land teilte man in sechs Ämter ein (z. B. Vaduz, Schaan und Planken ein Amt).
In jedem Amt setzte das Oberamt einen Amtmann ein, der die Befehle des Oberamtes zu vollziehen hatte. Das Volk geriet in grosse Aufregung, da die fürstlichen Versprechen nicht mehr eingehalten wurden. Fürst Anton Florian machte sich mit seiner absolutistischen Verwaltungsreform beim Volk nicht beliebt.