Unser Land und seine Fürsten
Liechtenstein wird zum Reichsfürstentum erhoben. Anfänglich herrschte eine grosse Distanz zwischen dem Fürstenhaus und der Bevölkerung. Nach eingehenden Abmachungen gelobten Fürst und Volk sich gegenseitige Treue. mehr...
Fürst Johannes II.
Fürst Johann II. gestaltete in seiner 71jährigen Regierungszeit zwei moderne Verfassungen mit, welche er auch erliess. Er erwies dem Volk eine Fülle von Wohltaten. Deshalb wird er auch Johann der Gute genannt. mehr...
Vom Landesfürsten
Der Landesfürst ist das Staatsoberhaupt und vertritt das Fürstentum Liechtenstein gegenüber auswärtigen Staaten. Der Fürst darf sein Recht an der Staatsgewalt nur gemäss den Bestimmungen der Verfassung und der übrigen Gesetze ausüben. mehr...
Mitwirkung bei der Gesetzgebung
Auch der Landesfürst kann die Initiative für eine Gesetzesvolage ergreifen. Nur mit der Zustimmung und Sanktion des Landesfürsten erhalten Gesetze ihre Gültigkeit. mehr...