Der Landtag heute
Landtagskommissionen
Landtagskommissionen unterstützen den Landtag durch die Ausarbeitung von Berichten und Vorlagen.
Zur Vorbereitung von Verhandlungsgegenständen (z.B. für Gesetzesvorlagen) wählt der Landtag eigene Kommissionen, die aus drei oder fünf Mitgliedern bestehen (ad-hoc-Kommissionen). Die EWR- Kommission hat z.B. die Aufgabe zu prüfen, ob vorgesehene EWR-Vorschriften dem Landtag zur Zustimmung vorgelegt werden müssen. Der Landtag kann auch Untersuchungskommissionen bestellen. Auf Antrag von nur sieben Abgeordneten ist der Landtag verpflichtet, eine solche Untersuchungskommission zu bestellen. Kommissionen erstatten dem Landtag Bericht. Die Funktionsdauer der Kommissionen endet mit der Erledigung ihres Auftrages.
Zur Vorbereitung von Verhandlungsgegenständen (z.B. für Gesetzesvorlagen) wählt der Landtag eigene Kommissionen, die aus drei oder fünf Mitgliedern bestehen (ad-hoc-Kommissionen). Die EWR- Kommission hat z.B. die Aufgabe zu prüfen, ob vorgesehene EWR-Vorschriften dem Landtag zur Zustimmung vorgelegt werden müssen. Der Landtag kann auch Untersuchungskommissionen bestellen. Auf Antrag von nur sieben Abgeordneten ist der Landtag verpflichtet, eine solche Untersuchungskommission zu bestellen. Kommissionen erstatten dem Landtag Bericht. Die Funktionsdauer der Kommissionen endet mit der Erledigung ihres Auftrages.
In der Eröffnungssitzung wählt der Landtag für das laufende Jahr ständige Kommissionen:
- die Aussenpolitische Kommission
- die Finanzkommission
- die Geschäftsprüfungskommission