Die Fürsten von Liechtenstein
Unser Land und seine Fürsten
Liechtenstein wurde 1719 zum Reichsfürstentum erhoben. Anfänglich herrschte eine grosse Distanz zwischen den Fürsten und der Bevölkerung. Nach eingehenden Abmachungen gelobten Fürst und Volk sich gegenseitige Treue.
Mit dem Kauf der Herrschaft Schellenberg (1699) und der Grafschaft Vaduz (1712) durch den Fürsten Johann Adam Andreas («Hans Adam der Reiche» genannt) ging unser Land vor drei Jahrhunderten in die «Herrschaft der Fürsten von Liechtenstein» über. Mit der Erhebung zum Reichsfürstentum verlieh der Kaiser dem Land offiziell den Namen Liechtenstein, die Bewohner von Ruggell bis Balzers sind seitdem Liechtensteiner.

Die Untertanen hatten wenige Rechte
Demgegenüber war das liechtensteinische Volk arm und einfach. Die Distanz zwischen dem Landesherrn und dem Volk politischer Natur. Die Fürsten hatten vorerst viele, die Untertanen zeitweilig sehr wenig Rechte. Und überdies hatten die Fürsten mit ganz anderen Dingen zu tun als mit den Angelegenheiten einer kleinen, unrentablen Besitzung – deren politischen Wert sie allerdings nicht verkannten. Aber dieser Wert hatte nicht mit dem Volke zu tun, sondern mit dem Land.
Die Geschichte Liechtenstein beginnt im Jahre 1712 Im Frühling 1712 war der Kauf der Grafschaft Vaduz abgeschlossen und vom Kaiser bestätigt. Am 9. Juni versammelten sich darauf in Vaduz auf dem Schützenplatz bei der Linde der Landammann, das Gericht und alle männlichen Untertanen im wehrfähigen Alter – also die Vorfahren der heutigen Oberländer – sowie ein Gesandter der kaiserlichen Kommission, welcher die Grafschaft anstelle der Hohenemser zuletzt verwaltet hatte, und der neue Landvogt des Fürsten von Liechtenstein.
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Die Sage von Liechtenstein
Vom Eid der früheren Herrschaft losgesprochen
Den Anwesenden wurden nun die kaiserlichen und fürstlichen Schreiben verlesen, und danach wurden sie feierlich vom Eid der früheren Herrschaft losgesprochen.
Nun sollten sie in die Pflicht des neuen Herrn, des Fürsten von Liechtenstein, genommen werden und den Huldigungseid leisten. Der Landvogt las ihnen die Vollmacht dazu vor. Darauf erhob sich Altlandammann Basil Hoop aus Balzers im Auftrag der Landschaft und erklärte mit bestimmten Worten, dass man die Huldigung erst leisten wolle, wenn von Seiten des Fürsten alle alten Rechte, Freiheiten und Gewohnheiten der Landschaft und Gemeinden, geschrieben oder ungeschrieben, darunter auch die von den Hohenemser Grafen eingegangenen, aber nie eingehaltenen Verträge, zugestanden würden. Punkt für Punkt zählte er die Forderungen auf. Dies alles wurde darauf vom Landvogt, der ein entsprechendes Schreiben des Fürsten verlesen konnte, bestätigt; nun erst leistete man die Huldigung mit Eid.
Nun sollten sie in die Pflicht des neuen Herrn, des Fürsten von Liechtenstein, genommen werden und den Huldigungseid leisten. Der Landvogt las ihnen die Vollmacht dazu vor. Darauf erhob sich Altlandammann Basil Hoop aus Balzers im Auftrag der Landschaft und erklärte mit bestimmten Worten, dass man die Huldigung erst leisten wolle, wenn von Seiten des Fürsten alle alten Rechte, Freiheiten und Gewohnheiten der Landschaft und Gemeinden, geschrieben oder ungeschrieben, darunter auch die von den Hohenemser Grafen eingegangenen, aber nie eingehaltenen Verträge, zugestanden würden. Punkt für Punkt zählte er die Forderungen auf. Dies alles wurde darauf vom Landvogt, der ein entsprechendes Schreiben des Fürsten verlesen konnte, bestätigt; nun erst leistete man die Huldigung mit Eid.
Das Reichsfürstentum von 1721Nach der Erhebung Liechtensteins zum Reichsfürstentum im Jahre 1719 liess Fürst Anton Florian das Gebiet kartografisch aufnehmen. Unter dem Titel «Ungefehrlicher Entwurff dess jetzmaligen Fürstenthums Liechtenstein oder vormaligen Graffschafft Vadutz und Freyen Herrschaft Schellenberg» hat Johann Jacob Heber, Geometer aus Lindau im Bodensee, 1721 die älteste Spezialkarte von Liechtenstein entworfen.
Die 88 x 50 cm grosse Karte zeigt das Gebiet der einstigen Grafschaft Vaduz und der Herrschaft Schellenberg im Masstab von etwa 1:10000. Als geometrische Darstellung hat sie keine Längen- und Breitengrade, sondern sie begnügt sich mit einer sechzehnteiligen Windrose.
Nur die vier Hauptwindrichtungen sind benannt:
Septentrio (Norden)
Orient (Osten)
Meridies (Süden)
Occident (Westen)
Die 88 x 50 cm grosse Karte zeigt das Gebiet der einstigen Grafschaft Vaduz und der Herrschaft Schellenberg im Masstab von etwa 1:10000. Als geometrische Darstellung hat sie keine Längen- und Breitengrade, sondern sie begnügt sich mit einer sechzehnteiligen Windrose.
Nur die vier Hauptwindrichtungen sind benannt:
Septentrio (Norden)
Orient (Osten)
Meridies (Süden)
Occident (Westen)
Virtute eluditur ictus
Dieses Emblem auf einer Hellebarde des Fürsten Karl Eusebius von Liechtenstein (1611-1684) spielt auf den Namen des Fürstenhauses an: Auf einem Amboss liegt ein Diamant, ein «lichter Stein» , über dem ein Hammer geschwungen wird. Seit der Antike ist der Diamant für seine äusserste Härte berühmt. Es lag daher nahe, die Qualität des «lichten Steines» auf das gesamte Fürstenhaus zu übertragen. Den Sinn des Emblems erläutert die Umschrift VIRTUTE ELUDITUR ICTUS (Jeder Schlag wird durch einen festen Charakter abgewehrt).
Vertrag mit dem Fürsten
Dies zeigt, dass die nun Liechtensteiner gewordenen Untertanen einen Vertrag mit dem Fürsten eingingen. Volk und Fürst gelobten sich gegenseitig Treue, und dazu gehörte vor allem, dass jede Seite die Rechte der anderen anerkannte. Das Volk übernahm nur solche Pflichten, die als verbriefte oder ungeschriebene Übereinkommen bereits vorlagen. Der Herrscher war verpflichtet, die Mitwirkung des Volkes in Verwaltung und Rechtssprechung nach altem Recht einzuhalten. Das Pochen auf die Rechte vor der Huldigung weist auf das Selbstbewusstsein der Landesbewohner hin.
Beschwerden gegen die Grafen von Hohenems Die Leute wussten freilich, warum sie so auftraten. Sie hatten seit Jahrzehnten erfahren müssen, dass jene alten, vom Kaiser immer wieder bestätigten Rechte, von den Hohenemser Grafen zusehends missachtet worden waren. Die verschwenderische, harte Regierung des Grafen Franz Wilhelm hatte «dem Lande grösseren Nachteil als die Engerlinge den Feldern» (Peter Kaiser) gebracht und der letzte Hohenemser Graf hatte so gewalttätig geherrscht, dass man an Aufstand dachte. Mit Beschwerden beim Reich hatte man immerhin erreicht, dass die Grafen von Hohenems die Regierungsgewalt über unser Land verloren. Der spätere kaiserliche Beschluss, die zwei Landschaften zu veräussern, kann teilweise sogar als eine Folge der beharrlichen Beschwerden der unterdrückten Landesbewohner gewertet werden. So konnten also die alten Rechte in die neue fürstliche Ära übernommen werden.
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Die Fürsten (www.liechtenstein.li)
Beschwerden gegen die Grafen von Hohenems Die Leute wussten freilich, warum sie so auftraten. Sie hatten seit Jahrzehnten erfahren müssen, dass jene alten, vom Kaiser immer wieder bestätigten Rechte, von den Hohenemser Grafen zusehends missachtet worden waren. Die verschwenderische, harte Regierung des Grafen Franz Wilhelm hatte «dem Lande grösseren Nachteil als die Engerlinge den Feldern» (Peter Kaiser) gebracht und der letzte Hohenemser Graf hatte so gewalttätig geherrscht, dass man an Aufstand dachte. Mit Beschwerden beim Reich hatte man immerhin erreicht, dass die Grafen von Hohenems die Regierungsgewalt über unser Land verloren. Der spätere kaiserliche Beschluss, die zwei Landschaften zu veräussern, kann teilweise sogar als eine Folge der beharrlichen Beschwerden der unterdrückten Landesbewohner gewertet werden. So konnten also die alten Rechte in die neue fürstliche Ära übernommen werden.
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Die Fürsten (www.liechtenstein.li)