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Die Regierung heute

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Die Regierung heute

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Bildung der Regierung

Der Fürst ernennt auf Vorschlag des Landtages die Regierung.
Das Vertrauen des Landtages und des Landesfürsten ist die Voraussetzung für die Bestellung und Ernennung einer Regierung. Gemäss heute geltender Verfassung müssen die Mitglieder der Regierung nicht mehr in Liechtenstein geboren sein.

«Der Regierungschef und die Regierungsräte werden vom Landesfürsten einvernehmlich mit dem Landtag auf dessen Vorschlag ernannt» (Art.79). Der Fürst ist also nicht frei bei der Ernennung der Regierung.
Zwischen ihm und dem Landtag muss Einvernehmen herrschen. Der Fürst ist auf den Vorschlag des Landtages angewiesen. Anderseits kann der Fürst ihm nicht genehme Regierungsmitglieder ablehnen und andere Vorschläge verlangen.
Die zu ernennende Regierung muss das Vertrauen des Landesfürsten und des Landtages geniessen. Ein Regierungsmitglied wird auf Vorschlag des Landtages vom Landesfürsten zum Regierungschef-Stellvertreter ernannt. Wie die Regierungsmitglieder so ernennt der Fürst auf Vorschlag des Landtages auch deren Stellvertreter.
 



Video: Landtag (2005)