Das Fürstentum Liechtenstein   >  

Wahlsysteme und Parteien   >  

Das liechtensteinische Wahlsystem

Das Fürstentum Liechtenstein   >  

Wahlsysteme und Parteien   >  

Das liechtensteinische Wahlsystem

Das liechtensteinische Wahlsystem

Der Wahlvorschlag

Mit der Bekanntgabe der Wahlvorschläge wird der Wahlkampf von den Parteien auch auf die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten übertragen. Ebenso steht nun fest, wie viele Parteien oder Wählergruppen sich zu den Wahlen antreten werden.
Die Mitbestimmungsrechte des Volkes haben im Lande eine lange Tradition. Die Parteien erstellen Wahlvorschläge mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten. Für die Durchführung der Landtagswahlen ist die Regierung zuständig.

Mit der Bekanntgabe der Wahlvorschläge durch die wahlwerbenden Parteien wird der Wahlkampf eröffnet. Somit steht fest, wie viele Parteien oder Wählergruppen sich an den Wahlen beteiligen werden. Gleichzeitig mit der Terminfestlegung der Wahlen lässt die Regierung öffentlich kundmachen, dass Wahlvorschläge für die beiden Wahlkreise eingereicht werden können. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 30 Stimmberechtigten des Wahlkreises eigenhändig unterzeichnet werden, und die Echtheit der Unterschrift ist durch eine Urkundsperson zu beglaubigen.

Unterzeichnung und Prüfung der Wahlvorschläge Jede und jeder Stimmberechtigte kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Kandidatinnen und Kandidaten auf den Wahlvorschlägen bestätigen durch ihre Unterschrift, dass sie mit der Kandidatur einverstanden sind. Auf dem Wahlvorschlag muss als Überschrift die Bezeichnung der Wählergruppe oder Partei stehen. Wenn die Regierung die Wahlvorschläge geprüft hat, dürfen die so entstandenen Wahllisten nicht mehr verändert werden.
 
Beispiel eines amtlichen Stimmzettels des Fürstentum Liechtenstein.
Konkurrenz der Parteien
Für einen demokratischen Wahlvorgang muss eine Konkurrenz von Personen oder Parteien vorhanden sein. Die Kandidatinnen und Kandidaten gehören meistens Parteien mit unterschiedlichen Leitideen an. Natürlich gilt für alle Parteien das Gleichheitsprinzip. Alle Parteien müssen dieselben Chancen bei der Wahl und deren Durchführung vorfinden.
 
Landtagsmandat für vier Jahre Wahlen in einer Demokratie sind immer eine Entscheidung auf Zeit. Die Abgeordneten des Landtages werden für vier Jahre gewählt. Eine Wiederwahl der Kandidatinnen und Kandidaten für weitere Legislaturperioden ist möglich, sie hängt aber vom Willen der Wähler ab. Als Legislaturperiode oder Wahlperiode bezeichnet man die Amtsdauer einer gesetzgebenden Volksvertretung (Landtag, Parlament). Die maximale Dauer einer Wahlperiode für den Landtag beträgt in Liechtenstein in der Regel vier Jahre.