Aussenpolitik   >  

Grundlagen der liechtensteinischen Aussenpolitik   >  

Zielsetzungen

Aussenpolitik   >  

Grundlagen der liechtensteinischen Aussenpolitik   >  

Zielsetzungen

Zielsetzungen

Entwicklung zu einem souveränen Staat

Einer Laune Napoleons (1769 - 1821) hat Liechtenstein die Souveränität zu verdanken. Er nahm Liechtenstein nämlich als Gründungsmitglied des Rheinbundes auf, wodurch Liechtenstein unabhängig wurde (1806).
Der Umfang und die Art der aussenpolitischen Arbeit eines Staates hängen in hohem Masse von seiner Souveränität ab. Die Erlangung und Bewahrung der Souveränität für unser Land ist in hohem Masse ein Verdienst der Fürsten.

Die Souveränität eines Staates bedeutet seine Herrschaftsgewalt, d.h. eine Macht, die in zwei Richtungen wirkt: Die Staatsgewalt nach innen nennt man das Selbstbestimmungsrecht, d. h. der Staat ist befugt, sein Recht selbst zu ordnen und seine Regierungsform zu bestimmen. Als souverän nach aussen bezeichnet man solche Staaten, die in ihren Beziehungen zu anderen Staaten keinem fremden Willen und keiner anderen Rechtsordnung als dem Völkerrecht unterworfen sind 
 
Bewahrung der Selbständigkeit
Liechtenstein ist der einzige Staat aus dem ehemaligen Deutschen Bund, der seine Selbständigkeit bis heute bewahren konnte. Eine Chronologie soll kurz die Entstehung Liechtensteins und vor allem die Sicherung seiner Souveränität durch seine Landesfürsten bewusstmachen.
 
Auf dem Wiener Kongress vereinbarten Monarchen und Vertreter der wichtigsten Staaten eine politische Neuordnung Europas nach den napoleonischen Kriegen. Geschaffen wurde schließlich der Deutsche Bund, ein Bündnis souveräner Staaten mit Österreich als Präsidialmacht. (Kupferstich von Jean Godefroy (1771-1839) um 1814)
1699:  Fürst Johann Adam Andreas I. von Liechtenstein erwirbt die reichsfreie Herrschaft Schellenberg
1712:  Kauf der Grafschaft Vaduz
1719:  Unter Fürst Anton Florian erfolgt die Vereinigung der Reichsherrschaft Schellenberg und der reichsunmittelbaren Grafschaft Vaduz und deren Erhebung zum Reichsfürstentum Liechtenstein
1806:  Aufnahme Liechtensteins in den von Napoleon I. gegründeten Rheinbund und dadurch formell gewährte staatliche Selbständigkeit
1815:  Liechtenstein als Mitglied des Deutschen Bundes, eines Bündnisses von 39 deutschen Staaten; ihre Souveränität wird zwar ausdrücklich festgelegt, erfährt jedoch eine Reihe von Einschränkungen (z. B. abgestuftes Stimmrecht der Staaten je nach Grösse und Bedeutung; Bevormundung auch im innenpolitischen Bereich)
1866:  Auflösung des Deutschen Bundes; das Fürstentum Liechtenstein erlangt die volle Souveränität

Liechtensteins Weg zu einem selbständigen Staat scheint von vielen Zufälligkeiten begleitet; dennoch ist es in erster Linie ein Verdienst seiner Fürsten, dass es seine Souveränität erlangte und bis heute bewahren konnte.