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Voraussetzungen zur Staatsbildung

Was gehört zu einem Staatsgebiet?

Im neuen Europa sollen Grenzen abgebaut und aufgelöst werden. Zwischen der Schweiz und Liechtenstein ist dank des Zollvertrages (1923) eine freie Grenzüberschreitung bereits Wirklichkeit.
Zu einem Staatsgebiet gehören das Territorium, die Lufthoheit und - je nach geographischer Lage - die Dreimeilenzone. Überregionale Bedrohungen und Interessen verlangen nach gemeinsamen Lösungen.

Das Territorium wird durch Grenzen von den Nachbarstaaten abgetrennt. Solche Grenzen werden in der Regel durch Grenzzeichen markiert. Im Normalfall wird die Grenzziehung mit den Nachbarstaaten geregelt. Fehlen besondere Vereinbarungen, so gilt bei Gebirgen als Grenze der höchste Gebirgskamm, bei schiffbaren Flüssen die tiefste Fahrrinne (Talweg),  bei nicht schiffbaren Flüssen die Strommitte.
 


Video: Zoll und Grenze von Liechtenstein zur Schweiz (Zollvertrag 1923) und zu Österreich.
Ein angeschossener amerikanisches Bomber ist auf einer Kiesbank im Rhein bei Schaan notgelandet. Der unverletzte Pilot entstieg dem Flugzeug und ging ans liechtensteinische Ufer. Als er gewahr wurde, dass er nicht in der Schweiz sei, wollte er sich durch die Fluten des Rheins ans sichere Schweizerufer retten. Erst nach ausführlicher Aufklärung über die Geografie war der Pilot beruhigt. (Foto: 1954 in Schaan)

Die Lufthoheit des Staates Daneben besitzt jeder Staat die Lufthoheit; d. h. jeder Staat hat das Recht, die Benutzung des Luftraums über seinem Hoheitsgebiet selber zu regeln.
 
Staaten, die am Meer liegen, weisen noch einen dritten Gebietsteil auf: die Dreimeilenzone. Sie ist die staatliche Hoheitsgrenze im Meer, im Abstand von 3 Seemeilen (etwa 5,6 km) von der Niedrigwassergrenze aus gerechnet. Innerhalb dieser Zone darf das Meer nur von Staatsangehörigen genutzt werden.


Veränderte Sichtweisen der Grenzen Diese Regelung aus dem 17. Jahrhundert wird allerdings vielfach nicht mehr anerkannt. Auch hat die Realität der modernen Zeit den Gesetzgeber von damals längst überholt: Luftverschmutzung und radioaktive Strahlung werden auch von Gebirgen nicht aufgehalten; in Flüsse eingeleitete Chemieabfälle werden über Staatsgrenzen hinweg transportiert, und auch die Meeresverschmutzung verbleibt nicht bei ihren Verursachern, sondern verteilt sich über die Erde hinweg grenzüberschreitend.
 
Elektromagnetische Wellen für Radio, Fernsehen und andere Übertragungsformen moderner Information und Kommunikation sind nicht an Grenzziehungen gebunden, sondern bewegen sich – erwünscht oder nicht, unsichtbar, aber trotzdem vorhanden von Land zu Land, von Kontinent zu Kontinent und machen nicht einmal vor dem Weltraum halt.

Bürger der DDR erzwangen die Öffnung der Grenzen zwischen Ost und West. Am historischen 9. November 1989 erlebten Millionen von Fernsehzuschauern in aller Welt die Wiedervereinigung der Stadt Berlin, durch den Berliner Mauerfall.
Global denken – regional handeln Aus der Erfahrung überregionaler Katastrophen, die die Lebensräume von Menschen, Tieren und Pflanzen auf Jahrzehnte hinaus vernichteten, müssen sich auch die Sichtweisen der Politiker und unsere Einstellung, dass «alles machbar» ist, verändern und alle zu einem Umdenken führen. Denn die zweite Hälfte des Zwanzigsten Jahrhunderts war geprägt durch grenzüberschreitende Umweltkatastrophen. Radioaktive Strahlungen, Luft- und Wasserverschmutzung und elektromagnetische Wellen kennen keine Staatsgrenzen. Die Realität zwingt den Menschen, den Begriff «Grenzen» neu zu definieren. Er muss lernen, global zu denken und regional zu handeln.
 
Mindestens seit dem Reaktorunfall Tschernobyl ist klar geworden, dass radioaktive Strahlung keine Grenzen kennt. (Foto: 1986)