Aussenpolitik   >  

Liechtenstein und die Vereinten Nationen (UNO)   >  

Die Vereinten Nationen

Aussenpolitik   >  

Liechtenstein und die Vereinten Nationen (UNO)   >  

Die Vereinten Nationen

Die Vereinten Nationen

Ziele und Grundsätze der UNO

Das UNO-Symbol besteht aus einer Weltkarte, wobei in Polaransicht die Breitengrade als konzentrische Kreise dargestellt sind. Die UNO betont damit den Willen, eine weltweite Organisation zu sein. Umrahmt wird diese Weltkarte von zwei Olivenzweigen, welche die Förderung des Friedens als Hauptzweck der Vereinten Nationen symbolisieren. (Flagge der Vereinten Nationen seit 1947)
Die UNO sollte das Forum sein, um durch Verhandlungen und friedliche Mittel internationale Konflikte zu verhindern und dadurch den Weltfrieden zu bewahren. 

Zunächst zählte die UNO nur 49 Mitglieder, dazu kamen auf Drängen Stalins neben der Sowjetunion auch noch zwei sowjetische Republiken, um das Stimmenverhältnis für die UdSSR zu verbessern. Denn die Mitglieder waren 1945 überwiegend westlich orientiert. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges konzentrierte sich die UNO vor allem darauf, den durch die Beendigung des Krieges erreichten Zustand zu erhalten und möglichst weitere Konflikte zu vermeiden. Die Eskalation des Ost-West-Konflikts führte zum Kalten
Krieg und liess kaum noch Spielraum für Gemeinsamkeit.
 
21 UN Charter with USSR, UK and US signatures.
San Francisco, 26/6/45 
UNCIO 2715 UN/DPI/M. Bolomey (Foto: Charta der Vereinten Nationen, 1945)
In der Einleitung zur Charta der Vereinten Nationen heisst es:«Wir, die Völker der Vereinten Nationen, sind entschlossen, die kommenden Generationen vor der Geissel des Krieges zu bewahren, die zweimal zu unseren Lebzeiten unsägliches Leid über die Menschheit gebracht hat, und ... Bedingungen zu schaffen, unter denen Gerechtigkeit und Achtung der Verpflichtungen, die auf Verträgen oder anderen Quellen des Völkerrechts beruhen, gewährleistet werden kann und sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen bei grösserer Freiheit zu fördern ... »
 
Peacekeers der UN gewährleisten Ordnung in Port-Au-Prince, Haiti. (Foto: Juli 2005)
Weltfrieden und internationale Sicherheit Entsprechend den Motiven, die zur Gründung der UNO führten, ist im Artikel 1 der UNO-Charta ihr wichtigstes Ziel vorgegeben: «den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu erhalten». Um dieses Ziel verwirklichen zu können, versuchte die UNO seit ihrer Gründung, die Kriegsgefahr durch eine weltweite Abrüstung zu verringern.
Im Interesse der internationalen Sicherheit verstärkte und förderte die UNO die freundschaftlichen Beziehungen der Völker untereinander. In allen Tätigkeiten der UNO galt es, den Grundsatz der Gleichberechtigung und der Selbstbestimmung zu beachten, was das Bemühen um den Weltfrieden oft sehr langwierig gestaltete.

Einsatz friedlicher Mittel zur Lösung von Konflikten
Die Charta der Vereinten Nationen bestimmt und schränkt einerseits die Tätigkeit der Organisation und ihrer Organe ein, andererseits werden alle Mitgliedstaaten verpflichtet, sich an die festgelegten Grundsätze zu halten.
Im Falle einer Bedrohung oder Verletzung des Friedens kann die UNO in erster Linie nur friedliche Mittel anwenden, wie z.B. Verhandlungen, Untersuchungen, Vermittlungen, Abbruch diplomatischer Beziehungen u.a.m. In brisanten Kriegssituationen kann die UNO auch militärische Gewalt einsetzen; doch die UNO unterhält keine eigenen Streitkräfte, sondern sie ist auf die Truppen angewiesen, welche die Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen (vor allem Einsatz von «Blauhelmen»).
 
Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Die Vereinten Nationen sind jedoch nicht berechtigt, in die inneren Angelegenheiten eines Staates einzugreifen. Dieser Grundsatz verurteilt die Vereinten Nationen manchmal zur Untätigkeit, insbesondere bei der Verletzung der Menschenrechte in einzelnen Mitgliedstaaten. Dadurch sind die Vereinten Nationen, die am 10. Dezember 1948 eine «Allgemeine Erklärung der Menschenrechte» beschlossen haben, nicht in der Lage, diese, Menschenrechte in einem Mitgliedstaat durchzusetzen, es sei denn, dass diese Menschenrechtsverletzung zu einer Bedrohung des Friedens führen würde. In neuerer Zeit wird aber die Forderung nach Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten immer weniger akzeptiert, da sich das Konzept der Menschenrechte immer mehr als universelles Prinzip durchsetzt, das also überall zu gelten hat.
 
Friedenstruppen in der demokratischen Republik Kongo sorgen für Ordnung. (Februar 2007)
Die Zielsetzungen und Grundsätze der UNODie UNO wurde 1945 als Organisation der Vereinten Nationen gegründet und zählt heute 192 souveräne Staaten (Stand 2007) zu ihren Mitgliedern. Die Tätigkeit der UNO richtet sich gemäss ihrer Satzung (Charta) nach folgenden Hauptzielen:
  • Sie will den Weltfrieden und die internationale Sicherheit pflegen.
  • Sie will die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Nationen fördern.
  • Sie will die internationale wirtschaftliche, soziale, kulturelle und humanitäre Zusammenarbeit zur Lösung von Problemen fördern.
  • Sie setzt sich für die Achtung der Menschenrechte und für die Grundfreiheiten ein.
  • Sie will als Mittelpunkt wirken, in welchem das Vorgehen der Völker zur Erreichung dieser gemeinsamen Ziele abgestimmt wird.
Zu den Grundsätzen der Vereinten Nationen gehören:
  • Die Organisation beruht auf der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder. Alle Mitglieder erfüllen die gemäss der Charta übernommenen Verpflichtungen nach Treu und Glauben.
  • Sie sollen internationale Streitfragen mit friedlichen Mitteln regeln, ohne Frieden, Sicherheit fand Gerechtigkeit zu gefährden.
  • Sie sollen den Vereinten Nationen bei jedem Vorgehen, das im Einklang mit der Charta steht, Beistand leisten und Staaten, gegen welche Vorbeugungs- oder Zwangsmassnahmen im Gange sind, nicht unterstützen.
  • Die Vereinten Nationen sollen dafür sorgen, dass Nichtmitgliedstaaten nach diesen Grundsätzen handeln, sofern dies zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlich ist.
  • Keine in der Charta enthaltene Bestimmung soll die Vereinten Nationen berechtigen, in Belange einzugreifen, welche im wesentlichen innerstaatliche Angelegenheiten irgendeines Staates sind.