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Die Grundgedanken der Verfassung von 1921

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Die Grundgedanken der Verfassung von 1921

Die Grundgedanken der Verfassung von 1921

Die Prinzipien der Verfassung

Unsere Verfassung  basiert auf vier Säulen.
Die Auseinandersetzung zwischen Fürst und Volk führte in Liechtenstein zum Abbau der absoluten Monarchie des 18. Jahrhunderts.

Stufenweise wurde in Liechtenstein innerhalb von zwei Jahrhunderten die absolute Monarchie in eine konstitutionelle Monarchie umgewandelt.

Neuerungen durch das Wegfallen anderer Monarchien in Europa Die Auswirkungen des Ersten Weltkriegs führten zu einer politischen Neuorientierung Europas, insbesondere aber zu einer Neunormierung der Staatsverfassungen. Auch ein kleiner und damals dem weltpolitischen Geschehen fern stehender Staat wie Liechtenstein wurde davon beeinflusst. Ebenso gaben die innerstaatlichen Ereignisse unmittelbaren Anlass zu einer Neugestaltung der Verfassung von 1862. Der bisher konstitutionelle monarchistische Verfassungsstaat wurde durch den monarchistisch -demokratisch-parlamentarischen Rechtsstaat abgelöst. 

Die Verfassung von 1921 wurde am 24. August im Landtag einstimmig angenommen und am 2. Oktober 1921 vom damaligen Fürsten Johann II. sanktioniert. Jede Staatsverfassung erfährt im Laufe ihres Bestehens verschiedene Abänderungen, nur so kann sie den Entwicklungen in der Gesellschaft gerecht werden. Solche Neufassungen sind z.B. durch die Herabsetzung der Volljährigkeit oder die Einführung des Frauenstimmrechtes erfolgt. Diese Verfassung erhielt durch die Revision von 2003 nach einer Volksabstimmung wesentliche Veränderungen. Sie baut auf vier Prinzipien auf, die sich in den in den Artikeln 2 bis Artikel 115 finden.

Vier Prinzipien bilden die Grundlagen unserer Verfassung
  • das monarchische Prinzip
  • das demokratische Prinzip
  • das rechtsstaatliche Prinzip
  • das Prinzip der Gemeindeautonomie