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Hoheitszeichen unseres Staates

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Das grosse Staatswappen

Das grosse Staatswappen widerspiegelt die Geschichte und die Besitzungen des Hauses Liechtenstein (1957).
Im Artikel 5 der Verfassung von 1921 wurde das Wappen des Fürstenhauses auch als das Staatswappen des Fürstentums Liechtenstein festgelegt.

Das Wappengesetz von 1982 (LGBI.1982/58) umschreibt das Staatswappen in seiner heraldischen Zusammensetzung. Die Beschreibung eines Wappens erfolgt immer vom Gesichtspunkt des Schildträgers aus, der hinter dem Wappen steht.
 
Das Wappen ist geviert, mit unten eingepfropfter Spitze und Herzschild. Es besteht aus sechs Teilen (Wappenschildern):

  • Als Herz oder Mittelschild erscheint das Stammwappen des Fürstenhauses: von Gold über Rot quergeteilt. Die erste farbige Darstellung des Schildes Gold über Rot ist um 1400 belegt und geht auf ein Siegel des Heinrich von Liechtenstein (Mitte des 13. Jh.) zurück. 
  • Im rechten Feld oben befindet sich das schlesische Wappen: in Gold ein gekrönter goldbewehrter Adler mit silbernem, mit einem Kreuz besetzten Kleeblattmond auf der Brust. 
  • Im linken Feld oben befindet sich das Wappen der Kuenringe (Chuenringe): von Gold und Schwarz achtmal quergestreift, mit leicht gebogenem grünen Rautenkranz belegt. Der erste Reichsfürst Karl von und zu Liechtenstein wurde vom Kaiser Ferdinand II. 1620 ermächtigt, das Wappen der mit dem Hause Liechtenstein verwandten Kuenringe zu führen. Möglicherweise rechtfertigte auch eine Erbschaft aus diesem Geschlecht die Aufnahme des Wappens in das Familienwappen der Fürsten von Liechtenstein. 
  • Im unteren Feld rechts findet sich das Wappen des Herzogtums Troppau: ein von Rot und Silber gespaltenes Feld. Fürst Karl I. von Liechtenstein hatte 1614 vom Kaiser die Herzogswürde mit dem Herzogtum Troppau verliehen bekommen. Dieses Herzogtum war eine der ehrenvollsten Besitzungen des Fürstenhauses. 
  • Im unteren Feld links befindet sich das Wappen der Grafschaft Rietberg (Ostfriesland): in Gold ein gekrönter, bewehrter, schwarzer Jungfrauenadler mit silbernem Kopf. Das Wappen von Ostfriesland bzw. Rietberg wurde infolge der Heirat des Fürsten Gundacker mit Agnes Reichsgräfin von Ostfriesland und Erbin von Rietberg im Jahre 1604 aufgenommen. Die Nachkommen des Fürsten Gundacker durften fortan den Titel «Graf zu Rietberg» tragen. 
  • An der Spitze des Schildes das Wappen des Herzogtums Jägerndorf: ein an goldener Schnur herabhängendes goldenes Hifthorn (Jagdhorn) im blauen Feld. Jägerndorf liegt wie Troppau in Schlesien. Dieses Herzogtum war 1623 ein Geschenk des Kaisers an Karl I. von Liechtenstein. 
Den Schild umgibt ein mit dem Fürstenhute gekrönter Fürstenmantel (so genannter Wappenmantel), von Purpur und innen mit Hermelin gefüttert.
 
Fürst Karl (1569 - 1627) war der Begründer des Fürstlichen Hauses Liechtenstein. Er genoss eine protestantische Erziehung und die bestmögliche Ausbildung in der Schule der Böhmischen Brüder. 1599 trat er zum katholischen Glauben über. (Gemälde eines unbekannten Künstlers, 1626)
Fürst Karl als Vizekönig von Böhmen Zu Beginn des Dreissigjährigen Krieges bot Fürst Karl dem Kaiser Ferdinand II. seine Dienste an, um das protestantische Böhmen zu bekämpfen. In Anerkennung seiner Verdienste erhob ihn der Kaiser zum Vizekönig von Böhmen. Fürst Karl von Liechtenstein (1569-1627) überragt seine Vorfahren an Bedeutung. Er war unermüdlich bestrebt, das Ansehen, die Macht und die Bedeutung seines Hauses zu vermehren. Es gelang ihm nicht nur die Fürstenwürde und die Herzogskrone zu erringen, sondern er konnte auch den Realbesitz des Hauses Liechtenstein beträchtlich vergrössern.
 
Das Wappen zeigt den Besitzstand des Fürsten. Während des 30-jährigen Krieges bestellte der Kaiser den Fürsten Karl I. zum Vizekönig von Böhmen und  belehnte ihn mit grossen Herzogtümern (Troppau und Jägerndorf), deren Wappen heute noch im Familienwappen der Fürsten von Liechtenstein zu sehen sind. (1615)
Der Stammbaum bezeugt Familienzugehörigkeit und Stand der Adeligen 1608 wurde Karl l. in den erblichen Fürstenstand erhoben. 1614 erhielt er das Herzogtum Troppau als Lehen, und 1622 schenkte ihm Kaiser Ferdinand II. das Herzogtum Jägerndorf. Karl und seine Brüder konnten den fürstlichen Güterbesitz um ein Mehrfaches vergrössern.
Um die Macht seines Hauses zu dokumentieren, liess Karl von Liechtenstein den Stammbaum seiner Familie erforschen und die für das Haus Liechtenstein bedeutendsten Wappen im Fürstenwappen zusammen schliessen. Sein Bruder Gundacker fügte zum endgültigen Wappen des Fürstenhauses den Herzschild hinzu.
Die standesgemässe Titulatur der Fürsten von Liechtenstein lässt einiges von der Bedeutung dieses Fürstenhauses unter ihresgleichen und am kaiserlichen Hof in Wien erahnen. 

Weitere Infos...
Manual zum Wappen
Hausgesetz

 
Titulatur des Fürsten Johann I. (1805)