Die Geschichte des Landtages
Landtagswahlen 1862-1921
In Liechtenstein gab es bis 1918 keine politischen Parteien. Das ganze Land bildete einen Wahlkreis und die Abgeordneten wurden indirekt durch Wahlmänner gewählt.
In Liechtenstein gab es bis 1918 keine politischen Parteien, jedoch liessen die Wahlen von 1914 bereits die künftige Bildung von Parteien sichtbar werden. Im Landtag selbst wurde wiederholt grosse Befriedigung darüber geäussert, dass es in Liechtenstein noch keine Parteien (bzw. keine parteipolitischen Auseinandersetzungen) gab. Bei den Wahlen wurde im Allgemeinen darauf geachtet, dass jede Gemeinde (allerdings meist ohne Planken) in der Regel einen Abgeordneten stellen konnte.
Ein WahlkreisNach der Verfassung von 1862 bildete das ganze Land einen einzigen Wahlkreis. Obwohl die Verfassungswünsche der Liechtensteiner stets auf die Schaffung zweier unabhängiger Wahlkreise hinzielten, hielt Fürst Johann II. an einem Wahlkreis fest.
In Liechtenstein gab es bis 1918 keine politischen Parteien, jedoch liessen die Wahlen von 1914 bereits die künftige Bildung von Parteien sichtbar werden. Im Landtag selbst wurde wiederholt grosse Befriedigung darüber geäussert, dass es in Liechtenstein noch keine Parteien (bzw. keine parteipolitischen Auseinandersetzungen) gab. Bei den Wahlen wurde im Allgemeinen darauf geachtet, dass jede Gemeinde (allerdings meist ohne Planken) in der Regel einen Abgeordneten stellen konnte.
Ein WahlkreisNach der Verfassung von 1862 bildete das ganze Land einen einzigen Wahlkreis. Obwohl die Verfassungswünsche der Liechtensteiner stets auf die Schaffung zweier unabhängiger Wahlkreise hinzielten, hielt Fürst Johann II. an einem Wahlkreis fest.
Indirekte Wahl
Die Abgeordneten wurden indirekt gewählt, d.h. zunächst wählten die Wahlberechtigten in jeder Gemeinde eine bestimmte Zahl von Wahlmännern, die anhand der Einwohnerzahl berechnet wurde. Auf 100 Einwohner wurden jeweils zwei Wahlmänner gewählt.
Die gewählten Wahlmänner versammelten sich an einem von der Regierung festgelegten Tag im Schlosssaal in Vaduz zur Wahl der Abgeordneten und der Stellvertreter. In den beiden ersten Wahlgängen galt das absolute Mehr, im dritten das relative Mehr. Dieses Verfahren mit indirekten Wahlen war allgemein akzeptiert, obwohl es auch Stimmen gab, die gelegentlich direkte Wahlen vorschlugen. Eine Eigentümlichkeit des Wahlverfahrens bestand darin, dass die Abgeordneten für sechs Jahre gewählt wurden, dass aber alle drei Jahre die Hälfte der Abgeordneten neu gewählt wurde. Dadurch, dass jeweils nur die Hälfte der Abgeordneten aus dem Parlament ausschied, wurde eine grössere Kontinuität angestrebt.
Die gewählten Wahlmänner versammelten sich an einem von der Regierung festgelegten Tag im Schlosssaal in Vaduz zur Wahl der Abgeordneten und der Stellvertreter. In den beiden ersten Wahlgängen galt das absolute Mehr, im dritten das relative Mehr. Dieses Verfahren mit indirekten Wahlen war allgemein akzeptiert, obwohl es auch Stimmen gab, die gelegentlich direkte Wahlen vorschlugen. Eine Eigentümlichkeit des Wahlverfahrens bestand darin, dass die Abgeordneten für sechs Jahre gewählt wurden, dass aber alle drei Jahre die Hälfte der Abgeordneten neu gewählt wurde. Dadurch, dass jeweils nur die Hälfte der Abgeordneten aus dem Parlament ausschied, wurde eine grössere Kontinuität angestrebt.
Staatskrise aufgrund des Münzgesetzes
Die erste Verfassungsänderung betraf eine tief greifende, Änderung des Wahlrechts. 1876 beschloss der Landtag gegen den Willen der Unterländer Abgeordneten die Einführung der Goldwährung, da die Silberwährung unter einer dauernden Silberentwertung litt. Die vier vom Volk gewählten Unterländer Abgeordneten erschienen bei der Verabschiedung des Münzgesetzes nicht im Landtag und legten nach dessen Annahme ihr Mandat nieder. Ein Ausweg aus der dadurch entstandenen Staatskrise war nur durch politische Verhandlungen möglich. Nach monatelangen Gesprächen wurde eine Einigung erzielt: Das Fürstentum sollte in zwei Wahlkreise eingeteilt werden. Im Oberland sollten sieben, im Unterland fünf Abgeordnete gewählt werden – ein Verhältnis, das aufgrund der damaligen Einwohnerzahlen errechnet wurde. Drei Abgeordnete ernannte der Fürst.
Politischer Umbruch Die Zeit nach dem Ersten Weltkrieg war eine Zeit des politischen Umbruchs. Politische Parteien entstanden, Grundsatzfragen – als wichtigste die Ausgestaltung einer neuen Verfassung und die Loslösung von Österreich – wurden heftig diskutiert. Von diesen Diskussionen blieben der Landtag und die Ausgestaltung der Volksrechte nicht ausgenommen. Grundsätzliche Neuerungen wurden aber erst mit der neuen Verfassung von 1921 verwirklicht.
Politischer Umbruch Die Zeit nach dem Ersten Weltkrieg war eine Zeit des politischen Umbruchs. Politische Parteien entstanden, Grundsatzfragen – als wichtigste die Ausgestaltung einer neuen Verfassung und die Loslösung von Österreich – wurden heftig diskutiert. Von diesen Diskussionen blieben der Landtag und die Ausgestaltung der Volksrechte nicht ausgenommen. Grundsätzliche Neuerungen wurden aber erst mit der neuen Verfassung von 1921 verwirklicht.