Das Fürstentum Liechtenstein   >  

Die Staatsform   >  

Hoheitszeichen unseres Staates

Das Fürstentum Liechtenstein   >  

Die Staatsform   >  

Hoheitszeichen unseres Staates

Hoheitszeichen unseres Staates

Die Landesfarben und die Farben des Fürstenhauses

Viele Nationen verwenden Rot und Blau als Landesfarben. Dies hat  zu Verwechslungen geführt. Um  solchen Problemen vorzubeugen, wurde ins blaue Feld die Fürstenkrone eingesetzt (1982).
Blau-Rot sind die Landesfarben des Fürstentums, Gelb-Rot die Farben des Fürstenhauses.
 
Die Herkunft der Landesfarben Blau-Rot, wie sie im Artikel 5 der Verfassung von 1921 (Stand 2003) festgelegt sind, ist noch nicht endgültig geklärt. Vermutlich lässt sich die Farbkombination Blau-Rot von den Livreefarben des Fürstenhauses herleiten, da uns seit dem Beginn des 18. Jahrhunderts die blau-rote Bekleidung der Dienerschaft des Fürstenhauses Liechtenstein überliefert ist. Ebenso haben die Vertreter dieses Fürstenhauses die Farben Blau-Rot als Militärfarben (Uniformen) verwendet. Im 19. Jahrhundert scheinen die Farben Blau-Rot als Landesfarben für das Fürstentum ebenso verwendet worden zu sein wie die fürstlichen Stamm und Landesfarben Gold-Rot, die erstmals um 1400 bezeugt und auch im Herzschild des Staatswappens dokumentiert sind.
Die Führung und Verwendung der Farben des Landes und des Fürstenhauses Liechtenstein ist im Gesetz über Wappen, Farben, Siegel und Embleme geregelt.

Hilfreiche Ergänzungen Als Liechtenstein 1936 an den Olympischen Spielen in Berlin teilnahm, musste man feststellen, dass damals das Fürstentum und die Republik Haiti dieselben Landesfarben Blau-Rot besassen. Um internationale Verwechslungen zu vermeiden, veränderte man die Landesflagge so, dass man im blauen Streifen gegen die Stange hin den Fürstenhut in Gold anbrachte.

Die Landesfarben blau-rot und die Farben des Fürstenhauses Liechtenstein gold-rot finden Anwendung in Fahnen, Flaggen, Bannern und Wimpeln. Die Fahne, ein rechteckiges Tuch aus zwei gleich breiten Querstreifen, ist fest an einer Stange angebracht.

  • Die Flagge besteht aus einem rechteckigen Tuch, das mit einer Leine lose an einer Stange befestigt ist.
  • Das Banner ist ein lang herabhängendes rechteckiges Tuch, das an der Schmalseite an einer Querstange befestigt ist.
  • Der Wimpel besteht aus einem kleinen, gleichgeteilten dreieckigen Tuch.
    (Nach dem Wappengesetz vom 30. Juni 1982.)