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Der Landtag heute

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Der Landtag heute

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Landtagskommissionen

Kommissionen prüfen im Auftrag des Landtages u.a. die Geschäftsführung der Landesinstitute.
Landtagskommissionen unterstützen den Landtag durch die Ausarbeitung von Berichten und Vorlagen.

Zur Vorbereitung von Verhandlungsgegenständen (z.B. für Gesetzesvorlagen) wählt der Landtag  eigene Kommissionen, die aus drei oder fünf Mitgliedern bestehen (ad-hoc-Kommissionen). Die EWR- Kommission hat z.B. die Aufgabe zu prüfen, ob vorgesehene EWR-Vorschriften dem Landtag zur Zustimmung vorgelegt werden müssen. Der Landtag kann auch Untersuchungskommissionen bestellen. Auf Antrag von nur sieben Abgeordneten ist der Landtag verpflichtet, eine solche Untersuchungskommission zu bestellen. Kommissionen erstatten dem Landtag Bericht. Die Funktionsdauer der Kommissionen endet mit der Erledigung ihres Auftrages.
Sitzung des Landtages.
In der Eröffnungssitzung wählt der Landtag für das laufende Jahr ständige Kommissionen:
  • die Aussenpolitische Kommission
  • die Finanzkommission
  • die Geschäftsprüfungskommission
Die Sitzungen der Kommissionen sind nicht öffentlich. Über die Verhandlungen ist Stillschweigen zu bewahren.