Der Landtag heute
Mandatsdauer
Alle vier Jahre finden Landtagswahlen statt. In einer Demokratie fällt den Parteien und Interessensgruppen die politische Aufgabe zu, den Wählerinnen und Wählern Wahlvorschläge für den Landtag zu unterbreiten.
Die Mandatsdauer zum Landtag beträgt vier Jahre mit der Massgabe, dass die ordentlichen Landtagswahlen jeweils im Februar oder März jenes Kalenderjahres stattfinden, in welches das Ende des vierten Jahres fällt. Wiederwahl ist zulässig (Art. 47).
Die Mandatsdauer zum Landtag beträgt vier Jahre mit der Massgabe, dass die ordentlichen Landtagswahlen jeweils im Februar oder März jenes Kalenderjahres stattfinden, in welches das Ende des vierten Jahres fällt. Wiederwahl ist zulässig (Art. 47).
In der Politik gibt es verschiedene Meinungen und eine Vielzahl von Problemen, die oft nicht von einer Partei im Alleingang zu lösen sind. Die konkurrierenden Parteien bieten den Wählerinnen und Wählern Wahlvorschläge an, in welchen sie Kandidatinnen und Kandidaten für die Landtagswahl aufstellen. Die Programme der Parteien enthalten Ziele, mit denen sie versuchen, Lösungsvorschläge anzubieten, die innerhalb der Legislaturperiode oder auch langfristig umgesetzt werden sollen. Aufgrund der Parteiprogramme können die Wählerinnen und Wähler entscheiden, welche Partei bzw. welche Kandidatinnen oder Kandidaten sie als ihre Abgeordneten für die nächsten vier Jahre in den Landtag entsenden wollen. Nach einer Landtagswahl wird ebenfalls die Regierung neu bestellt.