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Die Europapolitik

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Die Europapolitik

Ziele und Aufgaben

Norwegischer Generalsekretär Thorbjørn Jagland (seit 2009 ). 2014 wurde er für eine zweite Amtszeit wiedergewählt.
Seit seiner Gründung ist der Europarat eine wichtige Plattform der Begegnung, eine Plattform für den europäischen politischen und rechtlichen Dialog.

Mit dem Fall der Berliner Mauer und der Aufnahme der Länder des ehemaligen Ostblocks sowie Russlands wurde der Europarat zur gesamteuropäischen Organisation.
Am Dritten Gipfel der Staats- und Regierungschefs des Europarates, der im Mai 2005 in Warschau stattfand, wurde ein Aktionsplan verabschiedet, der die wichtigsten Aufgaben des Europarates für die kommenden Jahre festlegt.
 
Botschafter Daniel Ospelt (seit 2002) mit Generalsekretärin Maud de Boer-Buquicchio (von 2002 - 2012) bei der Übergabe eines Zusatzes der Europäischen Menschenrechtskonvention. (Foto: 2005)
Die wichtigsten Aufgaben des Europarates für die kommenden Jahre
  • Förderung der gemeinsamen Grundwerte Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie
  • Stärkung der Sicherheit der europäischen Bürger, insbesondere durch die Bekämpfung des Terrorismus, der organisierten Kriminalität und des Menschenhandels
  • Förderung der Zusammenarbeit mit anderen internationalen und europäischen Organisationen

Grosses Arbeitsfeld Das Arbeitsfeld umfasst mit Ausnahme von militärischen Fragen praktisch alle Aspekte der europäischen Gesellschaft. Dazu gehören insbesondere Menschenrechte, Medien, Migrationsfragen, juristische Zusammenarbeit, soziale Kohäsion, Bildung, Gesundheit, Kultur, Sport, Jugend, lokale Demokratie und grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
 
Konvention der Menschenrechte und Grundfreiheiten Ein besonderes Verdienst des Europarats sind die rund 200 Übereinkommen, die in seinen Gremien erarbeitet wurden. Sie erlauben seinen Mitgliedern, als Vertragsstaaten dieser multilateralen Verträge ihre nationalen Rechtssysteme kontinuierlich an europäische Standards anzugleichen und so einen gemeinsamen europäischen Rechtsraum zu schaffen. Das wichtigste Instrument, das vom Europarat geschaffen wurde, ist sicher die «Europäische Konvention der Menschenrechte und Grundfreiheiten» (EMRK) von 1950.
Der Beitritt zu diesem Abkommen verpflichtet jeden Mitgliedstaat, die elementaren Menschenrechte und die Freiheit des einzelnen zu garantieren. Bürger von Mitgliedstaaten, die sich in ihren von der EMRK garantierten Rechten verletzt fühlen, können den «Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte» in Strassburg anrufen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Kompetenz, im Fall einer Verletzung den entsprechenden Staat zur Leistung von Entschädigungszahlungen sowie zur rechtlichen Beseitigung der Verletzung zu verurteilen.