Die Rechtspflege
Der Verwaltungsgerichtshof
Der Verwaltungsgerichtshof entscheidet über Beschwerden, die gegen Entscheidungen und Verfügungen der Regierung und der anstelle der Kollegialregierung eingesetzten besonderen Kommissionen erhoben werden.
Der Verwaltungsgerichtshof besteht aus fünf Richtern (und fünf Ersatzrichtern), die vom Landesfürsten ernannt werden. Die Mehrheit der Richter muss das liechtensteinische Landesbürgerrecht besitzen. Die Mehrheit der Richter muss rechtskundig sein. Die Amtsdauer der Richter (und der Ersatzrichter) beträgt fünf Jahre. Die Amtsdauer ist so zu gestalten, dass jedes Jahr ein anderer Richter bzw. Ersatzrichter ausscheidet. Die fünf Richter wählen aus ihrer Reihe jährlich einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Der Verwaltungsgerichtshof besteht aus fünf Richtern (und fünf Ersatzrichtern), die vom Landesfürsten ernannt werden. Die Mehrheit der Richter muss das liechtensteinische Landesbürgerrecht besitzen. Die Mehrheit der Richter muss rechtskundig sein. Die Amtsdauer der Richter (und der Ersatzrichter) beträgt fünf Jahre. Die Amtsdauer ist so zu gestalten, dass jedes Jahr ein anderer Richter bzw. Ersatzrichter ausscheidet. Die fünf Richter wählen aus ihrer Reihe jährlich einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Eine Wiederwahl ist zulässig.