Der Landtag heute
Wie ein Gesetz in Kraft tritt
Bevor ein Gesetz Gültigkeit erlangt, muss es vom Landesfürsten sanktioniert, vom Regierungschef gegengezeichnet und kundgemacht werden.
Zur Gültigkeit jedes Gesetzes bedarf es der Unterschrift des Fürsten. Nach der Genehmigung (Sanktion) des Fürsten muss auch der Regierungschef das Gesetz unterzeichnen. Man nennt dies das Gegenzeichnungsrecht des Regierungschefs. Wenn nun dies alles geschehen ist, muss das Gesetz noch im Landesgesetzblatt gedruckt und veröffentlicht werden (Kundmachung).
Zur Gültigkeit jedes Gesetzes bedarf es der Unterschrift des Fürsten. Nach der Genehmigung (Sanktion) des Fürsten muss auch der Regierungschef das Gesetz unterzeichnen. Man nennt dies das Gegenzeichnungsrecht des Regierungschefs. Wenn nun dies alles geschehen ist, muss das Gesetz noch im Landesgesetzblatt gedruckt und veröffentlicht werden (Kundmachung).
Die Texte werden im Liechtensteinischen Landesgesetzblatt, nach Jahrgang und Nummer geordnet, veröffentlicht. Wenn im Gesetz nichts anderes bestimmt ist, tritt es acht Tage nach erfolgter Kundmachung in Kraft.
Video: Landtag (2005)