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Staatsbudget

Ohne Bewilligung des Landtages darf keine direkte oder indirekte Steuer, noch eine sonstige Landesabgabe ?. erhoben werden. (Art. 68)
Allein dem Landtag steht das Recht zu, die Bewilligung für Steuern oder Abgaben zu erteilen.

Gegen Ende des Jahres berät und beschliesst der Landtag den Voranschlag für das nächste Jahr. Das Budget wird als Finanzgesetz verabschiedet. Ohne Bewilligung des Landtages dürfen keine Steuern oder Landesabgaben erhoben, keine Anleihen gemacht und keine Ausgaben getätigt werden (Art. 68 und 69).