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Die Grundgedanken der Verfassung von 1921

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Die Grundgedanken der Verfassung von 1921

Die Grundgedanken der Verfassung von 1921

Das demokratische Prinzip

In einer Demokratie hat das Volk das Recht, die Politik mitzugestalten. Somit sind alle Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, mitzuarbeiten und Verantwortung zu übernehmen.
 
Demokratie bedeutet Mitbestimmung und MitverantwortungIn einem demokratischen Staat besteht für das Volk die Möglichkeit, die Politik aktiv mitzugestalten. Demokratie fordert jeden Einzelnen dazu auf, mitzudenken und mitzuarbeiten; sie setzt die Bereitschaft jedes Staatsbürgers voraus, sich für den Staat zu interessieren und verantwortungsbewusst seine Lebensordnung mitzubestimmen. Daraus ergibt sich auch eine Mitverantwortung des einzelnen Bürgers für alle, d. h. für den Staat, der viele Einzelpersonen und Gruppen umfasst. 


Freiheit und Gleichheit vor dem Gesetz Allen Landesangehörigen ist in der Verfassung die persönliche Freiheit zugesichert, und sie haben Anspruch auf ihre Bürgerrechte, wie z. B. das Recht der freien Wahl. Wenn man von einem demokratischen Staat spricht, so versteht man darunter, dass jeder Mensch vor dem Gesetz gleich ist, Mann und Frau gleichberechtigt sind und die Gerichte unabhängig Recht sprechen können.

Direkte und indirekte Mitbestimmung Verfassungsgemäss kann das Volk seine Rechte direkt durch Wahlen und Abstimmungen oder auch indirekt durch seine von ihm gewählten Vertreter im Landtag wahrnehmen. Die Bürgerinnen und Bürger nehmen Einfluss auf die Gesetzgebung durch ihre Vertreter im Landtag, der das Recht der Gesetzgebung im Zusammenwirken mit dem Landesfürst und dem Volk ausübt.
Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger beschränken sich aber nicht auf die Wahl der Landtagsabgeordneten.
 
Die Petition ist eine demokratische Form, die Anliegen der Bevölkerung in die politische Diskussion einzubringen.
Initiative und Referendum Direkte demokratische Rechte können wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger (wenigstens 1000) oder Beschlüsse von Gemeindeversammlungen (mindestens drei Gemeinden) erwirken, wenn sie dies begründen und schriftlich verlangen: so z. B. das Recht der Gesetzesinitiative, das Recht auf Einberufung des Landtages oder das Recht auf ein Referendum.

Bedeutsam für die Demokratie in einem Staat ist das so genannte freie Spiel der politischen Kräfte, das sich oft in Form von Interessensgruppen oder Parteien zeigt. Solche Vereinigungen bilden sich durch gemeinsame Interessen und weltanschauliche Vorstellungen.

«Die ganze Geschichte unseres Abendlandes war und ist ein Ringen um Freiheit und die Würde des Einzelnen: seit Sokrates, seit den ersten Christen, seit den Bettelorden, seit den Protestantismen des Hochmittelalters, seit dem Kampf des Gewissens gegen den Grossinquisitor, seit den mittelalterlichen Glaubenskriegen, seit der Freiheit von religiösen Bindungen, seit den Städtegründungen des Mittelalters – Stadtluft macht frei, hat es damals geheissen-, seit der Französischen Revolution gegen die herkömmlichen Strukturen, seit der staatlichen Toleranz bis hin zur neuesten kirchlichen Toleranz nach dem Zweiten Vatikanum.»
Gerard Batliner, 1969
 
Ringen der Parteien um das Vertrauen der Wahlberechtigten   Damit in diesem Sinne die Demokratie funktionieren kann, müssen in einem Staat mindestens zwei Parteien (Interessensgruppen) vorhanden sein, zwischen denen der Bürger frei wählen kann. Ohne Konkurrenz zwischen mehreren Bewerbern um die demokratische Macht im Staat hat das Volk keine Möglichkeit, eine Kontrolle auszuüben.
Es gibt daher keine Demokratie ohne Konkurrenz um jede einzelne Stimme der Wählerinnen und Wähler.

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