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Die Fürsten von Liechtenstein

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Die Fürsten von Liechtenstein

Fürst Hans-Adam II.

Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein (geboren 1945). Der Fürst ist der Regierer des Fürstlichen Hauses und wacht gemäss Hausgesetz über "Ansehen, Ehre und Wohlfahrt" des Fürstlichen Hauses. Nach dem Tod von Fürst Franz Josef II. am 13. November 1989 übernahm Fürst Hans-Adam II. die Regentschaft. (Foto: 2011)
Fürst Hans-Adam II. Regierungszeit 1989-

Fürst Hans-Adam II.
geboren am 14. Februar 1945 in Zürich
vermählt am 30. Juli 1967 in Vaduz mit Marie Gräfin Kinsky von Wchinitz und Tettau, Tochter des Ferdinand Graf Kinsky von Wchinitz und Tettau und der Henriette Gräfin von Ledebur-Wicheln.

Kinder:  Erbprinz Alois, geb. am 11. Juni 1968
             Prinz Maximilian, geb. am 16. Mai 1969
             Prinz Constantin, geb. am 15. März 1972
             Prinzessin Tatjana, geb. am 10. April 1973

Am 26. August 1984 wurde Erbprinz Hans-Adam durch den Landesfürsten Franz Josef II. mit der Ausübung aller ihm zustehenden Hoheitsrechte betraut und damit zum Stellvertreter mit allen Rechten und Pflichten bestellt.

Regierungsantritt: 13. November 1989
Huldigung des Landtages: 5. Dezember 1989
Huldigungsfeier des Volkes: 15. August 1990
 
Österreichs Bundespräsident von 2004 - 2016 Dr. Heinz Fischer (geboren 1938) überreicht den Europäischen Kultur-Projekt-Preis an Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein für die Wiedereröffnung des Museum Palais Liechtenstein in Wien. (Foto von Pro Europa, 2005)
Mit dem Tode seines Vaters übernahm Fürst Hans-Adam II. 1989 die Regentschaft. Schon als Stellvertreter seines Vaters engagierte sich Fürst Hans-Adam II. für eine eigenständige Aussenpolitik des Staates Liechtenstein, wodurch 1990 der UNO-Beitritt Liechtensteins und 1995 der Beitritt zum EWR gelang.





Video: Übergabe der Staatsgeschäfte von Fürst Franz Josef an seinen Sohn Hans Adam II. (1983)

Fürst Hans-Adam hat am 13. November 1989 in einem Handschreiben der
Regierung mitgeteilt, dass er als neuer Fürst nach dem Tode seines Vaters die Regierung übernehmen werde. Gemäss der Verfassung (Art. 3) und der Hausgesetze ist der bisherige Erbprinz Hans-Adam als der erstgeborene männliche Nachkomme zur Thronfolge berufen. 

Erbprinz Hans-Adam als Stellvertreter des Fürsten Erbprinz Hans-Adam wurde als erster Sohn von Fürst Franz Josef II. und Fürstin Gina am 14. Februar 1945 geboren. Nach den Gymnasialjahren in Wien und Zuoz und daran anschliessenden Auslandsaufenthalten studierte Erbprinz Hans-Adam an der Hochschule für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften in St. Gallen Nationalökonomie. Bereits am 26. August 1984 übertrug Fürst Franz Josef II. dem Erbprinzen die Ausübung der dem Staatsoberhaupt zustehenden Hoheitsrechte und bestellte ihn zum Stellvertreter mit allen Rechten und Pflichten.
 
Die Fürstliche Familie: Huldigungsfeier für Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein auf der Schlosswiese in Vaduz. (Foto: 15.8.1990)
Verfassungsmässige Erklärung des Fürsten und ErbhuldigungAm 5. Dezember 1989 hat Fürst Hans-Adam II. als Regierungsnachfolger von Fürst Franz Josef II. vor dem Landtag seine verfassungsmässige Erklärung abgegeben, dass er «das Fürstentum Liechtenstein in Gemässheit der Verfassung und der übrigen Gesetze regieren, seine Integrität erhalten und die landesfürstlichen Rechte unzertrennlich und in gleicher Weise beobachten werde.»
Der Landtag hat seinerseits die Erbhuldigung geleistet, indem der Landtagspräsident im Namen des Landtages erklärt hat, dass die Volksvertretung ihre Aufgaben aufgrund des auf die Verfassung geleisteten Eides und zum Wohle des Fürstenhauses wahrnehmen werde.
 
Fürst Hans-Adam II. von und zu Liechtenstein
Dualität von Monarchie und Demokratie Hans-Adam II. ist der erste Fürst in der langen Geschichte des Hauses und des Landes Liechtenstein, der persönlich vor der Vertretung des liechtensteinischen Volkes diese verfassungsmässige Erklärung abgegeben hat. Die Erklärung des Regierungsnachfolgers auf die Verfassung vor dem Landtag und die Erbhuldigung durch den Landtag bringen die Dualität unserer konstitutionellen Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage zum Ausdruck, wie es Artikel 2 unserer Verfassung festhält.
Nach der Abstimmung über die Verfassungänderungen 2003 setzte S.D. Fürst Hans-Adam II. seinen Sohn, S.D. Erbprinz Alois, am 15. August 2004 als seinen Stellvertreter ein und betraute ihn mit der Ausübung aller ihm gemäss Verfassung zustehenden Hoheitsrechte (Art.13bis) . Bereits anlässlich der Erbhuldigung am 15. August 1990 leistete Erbprinz Alois gemeinsam mit Fürst Hans-Adam II. den Treueeid auf die Verfassung.
 



Video: Staatsbesuch des Schweizer Bundespräsidenten Pascal Couchepin in Vaduz (2003)
Liechtensteins Beitritt zur UNO in New York. (18.9.1990)

Liechtensteins Beitritt zur UNO und zum EWR
Fürst Hans-Adam II. setzte sich schon in der Zeit, als er die Stellvertretung für seinen Vater wahrgenommen hatte, besonders für eine eigenständige Aussenpolitik Liechtensteins ein. Unter seiner Initiative gelang Liechtenstein der Beitritt zur UNO: Am 18. September 1990 nahm die Vollversammlung der Vereinten Nationen in New York das Fürstentum Liechtenstein als Vollmitglied in die UNO auf. Damit war die Souveränität des Kleinstaates, die vom Völkerbund noch angezweifelt wurde, endgültig anerkannt und Liechtenstein hatte eine neue Position innerhalb der Staatengemeinschaft erhalten. Ein weiteres angestrebtes Ziel in der Aussenpolitik des Fürsten Hans-Adam II. wurde  Realität, als nach zwei positiven Volksabstimmungen das Fürstentum Liechtenstein am 1. Mai 1995 Mitglied im EWR wurde.

Weitere Infos...
Video Das Fürstenhaus
 
Fürst Hans-Adam und Fürstin Marie zeigten ihre Verbundenheit mit der Bevölkerung und feierten gerne nach der Huldigungsfeier inmitten von Gästen und Besuchern in Vaduz. (15.08.1990)
Überarbeitung von Hausgesetz und LandesverfassungNachdem in früheren Zeiten verschiedene Versuche gescheitert waren, das Hausgesetz von 1606 zu ersetzen, wurde 1993 auf Vorschlag von Fürst Hans-Adam II. vom Fürstenhaus das neue Hausgesetz angenommen. Dieses ist für das Fürstenhaus die Grundlage, um auch künftig die familieninternen Fragen zu regeln und die Autonomie des Fürstenhauses abzusichern.
2003 konnte Fürst Hans Adam II. eine jahrelange Diskussion um die Stellung der Monarchie in der Verfassung mit einer Volksabstimmung abschliessen, in der sich die Mehrheit der Stimmberechtigten für den Verfassungsvorschlag des Fürstenhauses aussprach.   
Am 15.08.2004 hat Fürst Hans-Adam II. - gemäss Art. 13bis der Landesverfassung - Erbprinz Alois zur Vorbereitung auf die Thronfolge als seinen Stellvertreter mit der Ausübung der ihm zustehenden Hoheitsrechte betraut.
 
Autogramm Marie von und zu Liechtenstein
Fürstin Marie erblickte als Gräfin Marie von Wchinitz und Tettau als viertes von sieben Kindern des Ferdinand Carl Graf Kinsky von Wchinitz und Tettau und der Gräfin Henriette am 14.April 1940 in Prag das Licht der Welt. Das Schicksal traf die gräfliche Familie hart, als im Jahre 1945 die Familie aus der damaligen Tschechoslowakei vertrieben wurde. In Deutschland besuchte Gräfin Marie von 1946 bis 1950 in Ering am Inn die Volksschule. Nach der Matura 1957 verbrachte sie einen ausgedehnten Aufenthalt in England, studierte an der Akademie für Gebrauchsgraphik und schloss dieses Studium ab. Bis zu ihrer Verlobung 1965 war Gräfin Marie als Gebrauchsgraphikerin in einer Druckerei in Dachau beschäftigt.

Als Erbprinzessin fand sie sich in die Rolle der künftigen Fürstin und hat das öffentliche und kulturelle Leben in Liechtenstein mitgeprägt. Oft zeigt Fürstin Marie gemeinsam mit Fürst Hans-Adam II. bei öffentlichen Anlässen ihre Verbundenheit mit der Bevölkerung und ihr Interesse an politischen, wirtschaftlichen, kulturellen Entwicklungen des Landes. Als ihre Kinder noch schulpflichtig waren, beschäftigte sie sich als erziehende Mutter engagiert mit Erziehungs- und Bildungsfragen. Ihr breites soziales Engagement findet seinen Ausdruck in vielen wichtigen Bereichen des Lebens, u.a. als  Präsidentin des Liechtensteinischen Roten Kreuzes und Ehrenpräsidentin des Vereins für Heilpädagogische Hilfe und der Schirmherrschaft für die Liechtensteinische Familienhilfe.  

Weitere Infos...
Fürstin Marie

Hochzeit Fürstenpaar Marie 
links: S.D. Erbprinz Hans-Adam und Marie Gräfin Kinsky gaben sich am 30.Juli 1967 vor dem Traualtar das Jawort. Dieses staatspolitische Ereignis wurde im Farbfilm «Prinzenhochzeit in Liechtenstein» festgehalten.
rechts: Fürstin Marie stammt aus einer kinderreichen Familie, die eigene Familie und das Familienleben haben für sie einen hohen Stellenwert.