Das Fürstentum Liechtenstein   >  

Die Regierung   >  

Die Regierung heute

Das Fürstentum Liechtenstein   >  

Die Regierung   >  

Die Regierung heute

Die Regierung heute

Vorrechte des Regierungschefs

Das Amt des Regierungschefs umfasst viele Aufgabenbereiche. Einerseits führt er den Vorsitz in der Kollegialregierung, andererseits sind seine Tätigkeiten geprägt durch seine Verantwortlichkeit gegenüber dem Landesfürsten und dem Landtag.

Die Vorrechte des Regierungschefs können wir einteilen in:
  • Aufgaben als Vorsitzender der Kollegialregierung
  • Hervorhebung des Regierungschefs durch seine Beziehung zum Landesfürsten.
Der Regierungschef überwacht den Geschäftsgang der Regierung und sorgt für den Vollzug der Beschlüsse. Diesen Vollzug kann er aber nur anhalten, wenn in einem Beschluss ein Verstoss gegen Gesetze oder Verordnungen vorliegt. Schliesslich ist der Regierungschef berechtigt, Missstände bei Behörden auf dem Wege der Verwaltungsanweisung zu beseitigen.

Pflicht der Berichterstattung Eine besondere Hervorhebung des Regierungschefs gegenüber den anderen Regierungsmitgliedern ist im Art. 86 der Landesverfassung festgelegt: «Der Regierungschef hat über die der landesherrlichen Verfügung unterstellten Gegenstände dem Landesfürsten Vortrag zu halten beziehungsweise Bericht zu erstatten.» Darin liegt eine mögliche Einflussnahme auf die vom Fürsten mitgestaltete Regierungspolitik.

Recht der Gegenzeichnung Nach Art. 85 hat der Regierungschef die ihm unmittelbar vom Fürsten übertragenen Geschäfte zu besorgen.
Ihm steht das Recht der Gegenzeichnung der Gesetze und der vom Fürsten ausgehenden Erlasse und Verordnungen zu. Der gleiche Artikel bezeichnet ihn als Repräsentanten des Fürsten bei öffentlichen Feierlichkeiten und spricht ihm die damit verbundenen Vorzüge zu. Schliesslich ist auch die Ablegung des Diensteides in die Hände des Landesfürsten eine Auszeichnung des Regierungschefs. Die übrigen Regierungsmitglieder «werden vom Regierungschef in Eid ... genommen» (Art. 87).
Daniel Risch: Der Regierungschef informiert den Fürsten über die Tätigkeiten der Regierung. (seit 2021)
Präsidialfunktionen des Regierungschefs Die Aufgaben des Regierungschefs bezeichnet man als Präsidialfunktionen. Darunter versteht man Tätigkeiten, die nur der Regierungschef ausübt. Zusammengefasst sind dies:
  • Gegenzeichnung der Gesetze, der Erlässe und Verordnungen des Fürsten
  • Vorsitz in der Regierung
  • Unterzeichnung der Erlässe, Verordnungen und Verfügungen der Regierung
  • Überwachung des Geschäftsganges der Regierung
  • Beseitigung von Missständen bei Behörden
  • Ablegung des Diensteides in die Hand des Fürsten
  • Information des Fürsten über die Regierungstätigkeit.