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Die Rechtspflege

Organe der Rechtspflege

Mit Hilfe verbindlicher Gesetze sorgt die Rechtspflege für ein möglichst konfliktfreies Zusammenleben innerhalb einer Gemeinschaft. Die Rechtspflege wird von verschiedenen Organen ausgeübt.

In jeder Gemeinde wird alle drei Jahre ein Vermittler gewählt. Seine Aufgabe ist es in erster Linie in der so genannten Vermittlungsverhandlung auf eine gütliche Erledigung des Rechtsstreites hinzuwirken und so die Parteien von unnötigen Prozessen abzuhalten. Wenn bei diesem Vorverfahren keine Einigung erzielt werden kann, stellt der Vermittler auf Verlangen des Klägers eine Urkunde (Leitschein)  aus, die bescheinigt, dass keine gütliche Einigung erzielt wurde. Erst wenn dieser Leitschein vorliegt, kann das ordentliche Zivilverfahren beim Landgericht eingeleitet werden. Bei bestimmten im Vermittleramtsgesetz oder in anderen Gesetzen festgelegten Verfahren ist keine Vermittlung vorgeschrieben (z.B. Verfahren in Ehesachen, Arbeitsstreitigkeiten). Daneben ist der Vermittler auch Urkundsperson. Er hat Unterschriften zu beglaubigen. Dabei bestätigt er amtlich, dass die Unterschrift, beispielsweise unter dem Kaufvertrag für ein Grundstück, «echt» ist.
 
Gemäss Verfassung (seit 2003) wird die ordentliche Gerichtsbarkeit in erster Instanz durch das Fürstliche Landgericht in Vaduz ausgeübt. In Lichtenstein kennt man allerdings die Verendung des Hammers am Gericht nicht.
Richter Die Richter werden vom Landesfürsten ernannt, nachdem sie vom Landtag über Empfehlung des Richterauswahlgremiums gewählt worden sind. Wenn der Landtag einen ihm vom Richterauswahlgremium vorgeschlagenen Kandidaten nicht gewählt hat, ist eine Volkswahl durchzuführen. Der Landesfürst ernennt die dort gewählten Kandidaten.

Staatsanwalt Der Staatsanwalt als «öffentlicher Ankläger» führt im Strafprozess vor Gericht im Auftrag des Staates die Anklage. Er vertritt damit den Strafrechtsanspruch des Staates. Im Strafverfahren steht er gewissermassen als «Gegenspieler» dem Beschuldigten oder Angeklagten und seinem Verteidiger gegenüber.
 
Die Hauptaufgabe der Rechtsanwälte ist es, eindeutige Verträge zu erstellen und damit Streitigkeiten zu verhindern.
Rechtsanwälte Auch Rechtsanwälte   sind Organe der Rechtspflege. Ihre hauptsächlichen Befugnisse sind die berufsmässige Rechtsberatung ihrer Klienten und die berufsmässige Parteienvertretung in allen gerichtlichen, in allen öffentlichen und privaten Angelegenheiten. Dabei haben die Rechtsanwälte die vergleichsweise Erledigung von Streitigkeiten, sofern dies im Interesse ihrer Mandanten liegt, zu fördern.