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Wer bildet den Staat?

Grundlagen des Zusammenlebens einzelner Gruppen

Der Mensch ist ein Wesen, das gerne Gemeinschaften bildet, dort kann er sich entfalten und findet Halt. Grössere Gemeinschaften wählen Repräsentanten, die ihre Interessen vertreten sollen.


Auch wenn jeder Mensch durch sein Aussehen, seinen Charakter und seine Lebensgeschichte einmalig und unverwechselbar ist, kann er nicht sein gesamtes Leben als Einzelwesen (Individuum) verbringen. Sozial und wirtschaftlich ist jedes Individuum wieder von anderen abhängig, sodass jede und jeder – freiwillig oder gezwungen – Mitglied einer oder mehrerer Gruppen ist.
 
Meist handelt es sich um Gruppen, in welche der Einzelne nicht freiwillig eintritt: Familie, Sprachgruppe, Nachbarschaft, Schulklasse u.a.

Im Unterschied zu solchen Gruppen kennen wir aber Gemeinschaften, die sich (meist in einem späteren Lebensabschnitt) freiwillig ergeben: Freundschafts- und Interessengruppen sowie auch politische und religiöse Gruppen.
 

Mag die Einzelne oder der Einzelne noch so sehr um ihre oder seine Privat- oder Intimsphäre besorgt sein: Im Gruppenverband, d.h. in Grossgruppen wie Schulen, Betrieben, Organisationen erwartet man von ihr und ihm soziales Verhalten innerhalb der Gemeinschaft. Diese Anpassung an die anderen Gruppenmitglieder soll es allen Beteiligten ermöglichen, ihre menschlichen Bedürfnisse wie Wohnen, Essen, Trinken, Wohlbefinden zu befriedigen.
 

Repräsentanten vertreten die Interessen des Volkes Die Gesellschaft besteht also aus einer Vielzahl von Einzelwesen und verschiedenen Gruppen. Es ist aber offensichtlich, dass bei so unterschiedlicher Zusammensetzung oft Entscheidungen für die Allgemeinheit getroffen werden müssen, die an den Interessen des Einzelnen vorbeigehen oder gar seinen Wünschen entgegenstehen.

Um aber möglichst das Gemeinwohl der Gesamtheit sicherzustellen, ist es notwendig, Vertreter (Repräsentanten) dieser Gesamtheit zu bestimmen, welche gemeinsam das Wohl der Gesellschaft besprechen und nach Möglichkeit deren Interessen durchsetzen. Zu den Aufgaben der gewählten Volksvertreter gehört es, die Beziehungen zwischen den Gruppen zu ordnen.