Die Europapolitik
Der Europarat
Der Europarat wurde am 5. Mai 1949 als erste zwischenstaatliche Organisation in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg gegründet.
Die Gründungsmitglieder waren Belgien, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, das Vereinigte Königreich (Grossbritannien), Dänemark, Irland, Italien, Norwegen und Schweden. Sitz der neuen Organisation wurde Strassburg im französischen Rheinland, ein Zeichen der Aussöhnung der europäischen Staaten nach dem Krieg.
Die Gründungsmitglieder waren Belgien, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, das Vereinigte Königreich (Grossbritannien), Dänemark, Irland, Italien, Norwegen und Schweden. Sitz der neuen Organisation wurde Strassburg im französischen Rheinland, ein Zeichen der Aussöhnung der europäischen Staaten nach dem Krieg.
Video: EU Parlament Strassburg (1990)
Europarat heute Der Europarat zählt heute 46 Mitglieder. Weissrussland ist der einzige europäische Staat, der noch nicht beitreten konnte. Der Heilige Stuhl, Japan, Kanada, Mexiko und die USA haben den Beobachterstatus erhalten.
Ein Symbol für Solidarität und EinheitSeit seiner Gründung im Jahre 1949 war sich der Europarat der Notwendigkeit bewusst, Europa ein Symbol zu geben, mit dem sich seine Einwohner identifizieren können. Am 25.10.1955 fiel in der Parlamentarischen Versammlung die einstimmige Entscheidung für die Europa-Flagge: Sie zeigt einen Kranz von zwölf goldenen fünfstrahligen Sternen auf kobaltblauem Hintergrund (Himmel) als Emblem. Der Kranz der goldenen Sterne steht für die Solidarität und Harmonie zwischen den europäischen Völkern. Die Sterne berühren sich nicht, was auf die Eigenständigkeit der Mitgliedstaaten hinweist. Es gibt zwölf Sterne, weil die Zwölf traditionell das Symbol der Vollkommenheit und Vollständigkeit ist. Die Anordnung als Kreis symbolisiert unter anderem die Einheit. 1983 nahm das Europäische Parlament diese Flagge als das offizielle Symbol für die Europäische Union an. Die Flagge bleibt folglich ungeachtet künftiger Erweiterungen der Union unverändert. Die Europa-Flagge ist das einzige Emblem der Europäischen Kommission, der Exekutive der Union. Andere EU-Organe und Einrichtungen verwenden zusätzlich zur europäischen Flagge eigene Embleme
Aufnahme Liechtensteins in den Europarat
Liechtenstein wurde am 23. November 1978 als 21. Mitglied in den Europarat aufgenommen. Die Aufnahme war ein Meilenstein in der Anerkennung Liechtensteins als eigenständiges Mitglied der internationalen Staatengemeinschaft und als Teil der europäischen Familie demokratischer Staaten.
Diese Urkunde dokumentiert den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Europarat, unterzeichnet von Fürst Franz Josef II. und Regierungschef Hans Brunhart am 21. November 1978. Der Landtag hatte dem Beitritt in der Sitzung vom 15. November 1978 zugestimmt.
Diese Urkunde dokumentiert den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Europarat, unterzeichnet von Fürst Franz Josef II. und Regierungschef Hans Brunhart am 21. November 1978. Der Landtag hatte dem Beitritt in der Sitzung vom 15. November 1978 zugestimmt.
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten legt fest, dass die Mitgliedstaaten nicht nur zusichern müssen, gewisse Verpflichtungen zur Förderung der Menschenrechte zu erfüllen, sondern auch anerkennen müssen, dass der einzelne den Schutz des Völkerrechts geniesst. Darüber hinaus bietet die Konvention jedem; der seine Rechte verletzt glaubt, die Möglichkeit, gegen die Regierung vorzugehen, die er dafür verantwortlich macht.
«Es ist uns wohl bewusst, dass wir ein kleiner Staat sind, und wir werden uns keine fremden Rollen anmassen. Die mehr als 170 Jahre unserer oftmals auch in schwierigen Zeiten behauptete staatliche Unabhängigkeit haben uns gelehrt, dies nicht zu vergessen.»
(Dr. Batliner vor der Abstimmung über die Aufnahme Liechtensteins in den Europarat)
(Dr. Batliner vor der Abstimmung über die Aufnahme Liechtensteins in den Europarat)