Staatskunde Grundbegriffe   >  

Staats- und Regierungsformen   >  

Einheitsstaat und Bundesstaat

Staatskunde Grundbegriffe   >  

Staats- und Regierungsformen   >  

Einheitsstaat und Bundesstaat

Einheitsstaat und Bundesstaat

Bundesstaat oder föderalistischer Staat

Bekannte Beispiele von Bundesstaaten sind die Schweiz (Confoederatio Helvetica) oder die Vereinigten Staaten von Amerika.
Der föderalistische Staat kann agiler auf Problemstellungen reagieren. Die Teilautonomien ermöglichen effizientere administrative, politische oder soziale Lösungen.

In den Bundesstaaten oder föderalistischen Staaten ist die Staatsgewalt zwischen Gesamtstaat und Teilstaaten je nach Aufgaben geteilt.
Die Teilstaaten besitzen eigene Volksvertretungen, Regierungen und Gerichte, während der Gesamtstaat die Aufgaben der Aussenpolitik, der Verteidigung und der Währungspolitik wahrnimmt.
In jedem Fall liegt die oberste Staatsgewalt beim Gesamtstaat, d. h. die Teilstaaten kennen eine beschränkte Autonomie innerhalb des Gesamtstaates.
 
Als Bundeshaus (franz. Palais fédéral, ital. Palazzo federale; lat. gemäss Aufschrift am Fries Curia Confoederationis Helveticae) wird das Schweizer Regierungs- und Parlamentsgebäude in Bern bezeichnet (Nordfassade). Es besteht aus drei Teilen. Der älteste Teil wurde bereits 1852 - 1857 von Jakob Friedrich Studer gebaut. Die anderen beiden Teile wurden 1884 - 1892 und 1894 - 1902 gebaut. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts erfolgte erstmals eine Sanierung des Bundeshauses.
Das Bundeshaus in Bern repräsentiert den föderalistischen Gedanken der Schweiz und ist der Sitz der ältesten Demokratie. Sie wurde nach dem Vorbild der USA 1848 im Zweikammernsystem organisiert. In der Schweiz heissen sie National- und Ständerat. Das Parlamentsgebäude wurde im Jahre 1902 vollendet und ist in seinem Architektur-Stil dem Historismus zuzuordnen.