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Die Europäische Freihandels-Assoziation (EFTA)

Die Gründung der Europäischen Freihandels-Assoziation EFTA war als Alternative für die Staaten gedacht, die nicht der EWG angehörten.
 
Vor der Gründung der EFTA (= European Free Trade Association) dachte man an eine grossen, ganz Westeuropa umfassende Freihandelszone. Als dieses Projekt 1958 scheiterte, kamen die damaligen Nicht-EWG-Staaten Dänemark, Grossbritannien, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und die Schweiz im November 1959 in Stockholm überein, anstelle der fehlgeschlagenen «Grossen Freihandelszone» eine «Kleine Freihandelszone», die Europäische Freihandelsassoziation EFTA, zu schaffen. Die Unterzeichnung der Stockholmer Konvention durch die sieben Regierungen erfolgte am 4. Januar 1960.




Video: EU Parlament Strassburg (1990)

Die Zielsetzung der EFTA Die Assoziation hat  im Artikel 2 dieser Konvention ihre Ziele folgendermassen formuliert:
  1. in der Zone und in jedem Mitgliedstaat die fortwährende Ausweitung der wirtschaftlichen Tätigkeit, die Vollbeschäftigung, die Steigerung der Produktivität sowie die rationelle Ausnützung der Hilfsquellen, die finanzielle Stabilität und die stetige Verbesserung des Lebensstandards zu fördern,
  2. zu gewährleisten, dass der Handel zwischen den Mitgliedstaaten unter gerechten Wettbewerbsbedingungen erfolgt,
  3. bedeutende Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten in den Bedingungen der Versorgung mit den innerhalb der Zone erzeugten Rohstoffen zu vermeiden, und
  4. zur harmonischen Entwicklung und Ausweitung des Welthandels sowie zur fortschreitenden Beseitigung seiner Beschränkungen beizutragen.
      



Video: Liechtenstein der Industriestandort (2016)
Die liechtensteinische Delegation am EFTA-Gipfeltreffen. Hans Brunhart, Dr. Walter Kieber, Dr. Benno Beck. (Foto: 1977, in Wien)

Liechtenstein als Vollmitglied der EFTA Das Abkommen trat am 3. Mai 1960 in Kraft. Das Fürstentum Liechtenstein war von diesem Datum an durch ein Sonderprotokoll an der EFTA beteiligt, «solange dieses mit der Schweiz eine Zollunion bildet und die Schweiz Mitglied der Assoziation ist» (Ziffer 4 des Sonderprotokolls). 1991 wurde Liechtenstein Vollmitglied der EFTA, um in den Verhandlungen über den Europäischen Wirtschaftsraum (
EWR) als eigenständiger Verhandlungspartner auftreten und auch jene Interessen in die Verhandlungen einbringen zu können, welche über den Zollvertrag und andere Verträge (z.B. Währungsvertrag, Patentschutzvertrag) nicht abgedeckt waren. Zu diesen Bereichen zählen z. B. Fragen des freien Personen-, Kapital- und Dienstleistungsverkehrs.
 
Walter Peter Hallstein (1901 - 1982) war ein deutscher Jurist, Hochschullehrer und Politiker (CDU). Der vormalige Staatssekretär im Auswärtigen Amt wurde der erste Vorsitzende der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft. (Foto: 1958)
Vaduzer Konvention Die EFTA machte im Laufe ihrer über vierzigjährigen Geschichte mehrere Änderungen durch: Island kam 1970 als Neumitglied hinzu; die beiden Gründungsmitglieder Grossbritannien und Dänemark traten 1973 der EG bei; Portugal schloss sich der Gemeinschaft 1986 an. Finnland, das seit der Gründung mit der EFTA assoziiert war, wurde 1985 Vollmitglied. Das Gründungsmitglied Österreich beantragte 1989 die EG-Mitgliedschaft. Schweden, Finnland und die Schweiz folgten dem österreichischen Beispiel. Während Österreich, Schweden und Finnland am 1. Januar 1995 der EU beitraten, sistierte die Schweiz ihr Beitrittsgesuch. Mit der Ablösung der «Stockholmer Konvention» durch die «Vaduzer Konvention» (wurde in Vaduz unterzeichnet) wurde 2002 zwischen den verbleibenden EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz ein wirtschaftliches Integrationsniveau erreicht, das im Wesentlichen dem Inhalt der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU entspricht und in den geregelten Bereichen dem EWR nahe kommt.