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Die Wahlsysteme

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Wahlzwecke

Postkarte, herausgegeben vom Komitee für das Frauenstimmrecht. 
Die Aktion Dornröschen meinte 1981:
"... Uns Frauen wird mit der Verweigerung des Stimmrechts Unrecht getan. Wir fordern ein Menschenrecht: das Stimm- und Wahlrecht für Frauen."
Ohne Wahlen gibt es keine Demokratie. Wahlen legitimieren eine politische Herrschaft für begrenzte Zeit. Dann entscheidet das Volk erneut über die Verteilung der politischen Macht.

Weit wichtiger als der Streit um die Vor- oder Nachteile der Verhältnis- oder Mehrheitswahl ist das Wissen um die Zwecke, welche die demokratischen Wahlen in einem Staat zu erfüllen haben. In Liechtenstein wird vom Volk der Landtag gewählt, nicht aber die Regierung, die auf Vorschlag des Landtages vom Landesfürsten ernannt wird.

Wahlen – Kontrolle der politischen Macht Die Wahl ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern u. a. indirekt die Kontrolle der Regierung bzw. der regierenden Parteien, die sich  in der Regel nach vier Jahren dem Wähler erneut stellen müssen. Denn, so formulierte es Karl R. Popper: «Jede Regierung, die man wieder loswerden kann, hat einen starken Anreiz, sich so zu verhalten, dass man mit ihr zufrieden ist.»

Wahlen dokumentieren den Wählerwillen Die Wahl soll offenbar machen, was die Mehrheit der Wählerinnen und Wähler will, sie soll zur Bildung eines funktionsfähigen Parlamentes führen, das in der Lage ist, sowohl Gesetze zu verabschieden als auch eine stabile Regierung zu bilden. Dazu ist vor allem eine klare Mehrheit der Regierungspartei oder Regierungskoalition erforderlich. Auch Fachleute der verschiedensten Berufsgruppen müssen ins Parlament gewählt werden, da sie für eine zweckmässige Gesetzgebung unentbehrlich sind. Wahlen sollen auch ein Spiegel neuer gesellschaftlicher und politischer Tendenzen sein; sie bieten allen politischen Gruppierungen die Möglichkeit, ihre Ideen ins Parlament einzubringen, damit der staatliche Wille nicht Wege einschlägt, die der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Situation des Staates widersprechen.