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Die Parteien

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Die Parteien

Die Parteien

Parteien in Liechtenstein 1921 bis 1943

Das Verhältniswahlrecht brachte einige Neuerungen: So wurde erstmals der Begriff «Wählergruppe» in die Verfassung aufgenommen. Die Parteien erhielten die Möglichkeit, einen Abgeordneten aus dem Landtag abzuberufen. Die war ebenso wie die 18-Prozent-Sperrklausel ein Instrument gegen radikale Gruppen im Landtag. (Foto: Liechtensteinisches Landes-Gesetzblatt, 20.1.1939)
Die Einführung der Proporzwahl stärkte die Bedeutung der Parteien. Auch neue Wählergruppen versuchten durch eine Wahl in den Landtag politische Mitbestimmung zu erhalten.

Umso erstaunlicher ist es, dass das Parteiwesen und seine Bedeutung im Staate in dieser Verfassung nicht verankert wurden. Denn erst durch die Verfassungsnovelle vom 18. Januar 1939, die das Proporzwahlsystem einführte, werden die Begriffe «Wählergruppe» oder «Partei» (Art. 46 und 47) verwendet. Die Bedeutung der Parteien hebt auch das Verhältniswahlgesetz von 1939 hervor, wodurch einem Kandidaten ein Landtagsmandat nur zugesprochen werden kann, wenn sein Name auf einer Liste (der an der Wahl teilnehmenden Wählergruppen) steht.
  
Neue Wählergruppen In den folgenden Jahrzehnten gab es wiederholt Versuche, Vertreter einer dritten oder vierten Partei in den Landtag zu bringen.
Ende 1933 betrat eine neue Gruppierung, der «Liechtensteinische Heimatdienst», die politische Szene und gab sogar eine eigene Zeitung heraus.
Ihr Programm «Weg mit den Parteien, die uns nur Unheil brachten» sprach aber nur kleine Gruppen in der Bevölkerung an, da die Ziele zu undemokratisch und zu unklar waren. Zudem waren die etablierten Parteien innerhalb von 15 Jahren in der Bevölkerung schon zu stark verwurzelt. Dem Heimatdienst wurde vorwiegend vorgeworfen, dass er importierte Ideen vertrete und einen Ständestaat aufbauen wolle.
1936 verschmolzen die Volkspartei und der Liechtensteinische Heimatdienst zur Vaterländischen Union. Dadurch entstand ein neues und gespannteres Verhältnis zur Bürgerpartei: In ihrem ersten Parteiprogramm forderte die VU unter anderem ein Proporzwahlsystem. (Foto: Liechtensteiner Vaterland, 1.1.1936)
1936 schlossen sich dann der Heimatdienst und die Volkspartei zur «Vaterländischen Union» (VU) zusammen. Das Parteiprogramm brachte nichts wesentlich Neues gegenüber dem Programm der Volkspartei.

Koalitionsregierung 1939Der Einmarsch Hitlers in Österreich 1938 machte das Fürstentum zum unmittelbaren Nachbarn des Grossdeutschen Reiches. Zwar proklamierte der Landtag einstimmig die Bewahrung der Selbständigkeit und die Treue zum Fürstenhaus, doch der Parteienstreit im Innern um eine gerechtere Beteiligung der Minderheitspartei VU an der Regierung und einer damit verbundenen Änderung des Wahlsystems schien das Land politisch zu spalten. Ein Kompromiss beider Parteien im folgenden Jahr brachte dem Land die nötige innere Ruhe: FBP und VU vereinbarten eine Koalitionsregierung und beschlossen 1939 einstimmig das Verhältniswahlgesetz.
 
Bewahrung der Selbständigkeit Vertreter beider Parteien schlossen sich 1939 zu einem überparteilichen Initiativkomitee «Heimattreue Bewegung Liechtensteins» oder «Nationale Bewegung» zusammen. Dieses Komitee setzte sich für eine Unterschriftensammlung ein, um dem Ausland zu zeigen, dass die liechtensteinische Bevölkerung ihre Selbständigkeit bewahren will. Diese überparteiliche Vereinigung konnte der Regierung ein Dokument mit Unterschriften von 94,5 Prozent der Wahlberechtigten übergeben, die den folgenden Text unterzeichnet hatten

«Die Unterzeichneten erklären hiermit mit eigenhändiger Unterschrift feierlich, dass sie geschlossen auf dem Boden der Selbständigkeit und Unabhängigkeit unter dem Fürstenhause von Liechtenstein und der Beibehaltung der Wirtschaftsverträge mit der Schweiz stehen.» 
Diese Aktion trug besonders zur Beruhigung der Beziehungen zwischen der Schweiz und Liechtenstein bei. Die Zusammenarbeit beider Parteien bewährte sich besonders in dieser politisch brisanten Zeit, die Koalition blieb von 1938 bis heute bestehen. Beide Parteien halfen mit, die Existenz und Selbständigkeit des Staates zu sichern und die Demokratie zu bewahren.
 
Der Umbruch: Kampfblatt der Volksdeutschen Bewegung in Liechtenstein. Die erste Ausgabe erschein am 5. Oktober 1940. (Foto: Kampfblatt der Volksdeutschen Bewegung, 19.10.1940)
Stille Wahlen verhindern radikale Gruppierungen Kurz nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich konnte auch eine «Volksdeutsche Bewegung in Liechtenstein» (VDBL) im Jahre 1940 gegründet werden, die durch eine eigene Zeitung «Der Umbruch» nationalsozialistisches Gedankengut verbreitete. Da 1939 nur so genannte «stille Wahlen» abgehalten wurden, hatte diese Partei keine Chance, sich zur Wahl zu stellen. Diese «stillen Wahlen» waren durch einen gemeinsamen Wahlvorschlag (nur 15 Kandidaten) beider Parteien zustande gekommen. Die vorgeschlagenen Kandidaten wurden durch Regierungsbeschluss als gewählt erklärt. 1943 verlängerte der Landesfürst die Mandatsdauer des bestehenden Landtages durch eine fürstliche Verordnung auf unbestimmte Zeit.