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Der Landtag heute

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Der Landtag heute

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Das Gesetzgebungsverfahren - Ein Gesetz entsteht

Wenn  die Regierung einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet hat, überweist sie diesen dem Parlament: Man nennt das Bericht und Antrag an den Landtag. Jetzt hat der Landtag die Aufgabe, über den Gesetzesentwurf zu beraten.
Die Einbringung von Gesetzesvorschlägen ist in verschiedenerlei Hinsicht möglich. Die Praxis jedoch zeigt, dass in diesem Bereich vor allem die Regierung Vorlagen ausarbeitet. 

Der Anstoss für die Schaffung eines neuen Gesetzes kann beispielsweise von einer Person oder einer Personengruppe ausgehen. Diese wendet sich entweder an Parteien, Vereine, Interessensgruppen oder Verbände.
 



Video: Landtag (2005)

Der Landtag ist nicht nur berechtigt Gesetzesvorschläge, die ihm von der Regierung zukommen - so genannte Regierungsvorlagen - anzunehmen oder abzulehnen. Auch steht ihm aufgrund der Verfassung das Recht zu, selbst Gesetzesvorschläge einzubringen, d. h. er verfügt über ein gesetzgeberisches Initiativrecht  (Art. 64).

Ebenso hat er Landesfürst das Recht, die Regierung zu beauftragen, einen Vorschlag für ein neues Gesetz zu erarbeiten (Art. 64). Schliesslich besitzt auch das Volk unter gewissen Voraussetzungen das Recht, eine Gesetzesinitiative zu ergreifen. (Art. 64).
 
In der Eintretensdebatte wird grundsätzlich diskutiert, sie dient der Meinungsbildung. Dabei können die Abgeordneten ihre Stellungnahmen zum Gesetzesvorschlag abgeben.
Regierung als Motor
In der Praxis werden die meisten Vorlagen von der Regierung eingebracht. Die Regierung arbeitet neue Gesetzesvorlagen aus. Sie ist auch berechtigt, Fachleute beizuziehen. In der Regel leitet die Regierung danach ein Vernehmlassungsverfahren ein: Alle betroffenen und interessierten Kreise können Stellung beziehen. Den neu erarbeiteten Gesetzesvorschlag überweist nun die Regierung zusammen mit einem begründeten Bericht an den Landtag; man nennt das Bericht und Antrag an das Parlament. Nach der Eintretensdebatte, in der die Vorlage grundsätzlich diskutiert wird, berät der Landtag die Gesetzesvorlage in zwei Lesungen mit anschliessender Schlussabstimmung über das ganze Gesetz.